Kein Missbrauch beim Hochfrequenzhandel


Finanzmarkt-Compliance und Hochfrequenzhandel in Deutschland
In Deutschland trat das Hochfrequenzhandelsgesetz (HFHG) am 15. Mai 2013 in Kraft



Seit Inkrafttreten des Hochfrequenzhandelsgesetzes sind keine Formen missbräuchlichen Verhaltens bekannt geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4030) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3766) mit.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach dem Flash Crash im Mai 2010, bei dem einzelne große Indizes um knapp 10 Prozent innerhalb eines Tages gefallen waren, haben Gesetzgeber, Regulierer und Finanzaufsichten weltweit den Hochfrequenzhandel (HFH bzw. HFT) in den Fokus genommen. In Deutschland trat das Hochfrequenzhandelsgesetz (HFHG) am 15. Mai 2013 in Kraft. Auf europäischer Ebene wurde es im Rahmen der Überarbeitung der Markets in Financial Instruments-Richtlinie (MiFID II) adressiert. Die Umsetzung der europäischen Regeln trat in Deutschland Anfang 2018 in Kraft. Da aber bei der Gestaltung des HFHG bereits wesentliche Teile der europäischen Regeln absehbar waren, kam es in Deutschland mit der Implementierung von MiFID II aber nur zu vergleichsweise geringfügigen Änderungen.

Auch das wissenschaftliche Interesse an dem Thema HFH hat sich mit dem Flash Crash erhöht, leidet aber oftmals unter mangelnder Datenverfügbarkeit. Mittlerweile konnten mit Hilfe von durch die Eurex (European Exchange) zur Verfügung gestellten Daten einige Studien durchgeführt werden. Während eine Studie der Bundesbank ein grundsätzlich differenziertes Bild lieferte und argumentierte, "dass ein pauschales Urteil zu den Auswirkungen von HFT auf die Finanzmärkte nicht angemessen ist, da diese stark von den betrachteten und teils sehr unterschiedlichen Strategien und Marktphasen abhängen", konnten insbesondere auch negative Effekte gefunden werden: HFH tragen "überdurchschnittlich stark zu kurzfristiger (Überschuss-)Volatilität" bei.

Gleichzeitig deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich passive HFT-Teilnehmer in volatilen Marktphasen häufig zurückziehen und ihr Liquiditätsangebot reduzieren. Zusammengenommen legen die unterschiedlichen Verhaltensweisen von aktiven und passiven HFT-Akteuren ein erhöhtes Risiko von Episoden kurzfristig übermäßiger Volatilität nahe, wodurch Marktverwerfungen bis hin zu Flash Events begünstigt werden könnten".

Wissenschaftler der Europäischen Zentralbank (EZB) haben eine Verlagerung des Aktienhandels von regulären Handelsplätzen in sogenannte Dark Pools festgestellt. Während im Jahr 2009 noch weniger als 1 Prozent des gesamten Aktienhandels über Dark Pools abgewickelt wurde, waren es im Jahre 2016 bereits 8 Prozent. Die Autoren der Studie machen teilweise die Handelsstrategien der Hochfrequenzhändler für den Wechsel von anderen Marktteilnehmern in diese alternativen Handelsplattformen verantwortlich.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 08.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen