Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps


Auf europäischer Ebene steht eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ("Code of Conduct") kurz vor dem Abschluss
Ebenfalls auf Initiative der EU-Kommission würden derzeit Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt, die bis 2017 vorliegen sollten



Für mobile Gesundheitsanwendungen (Apps) gelten gesetzliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die Programme unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie je nach Ausgestaltung auch dem Telemediengesetz, dem Medizinproduktegesetz und den Vorschriften zur Produktsicherheit und Produkthaftung, heißt es in der Antwort (18/10259) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10108) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auch für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen von Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen mittels Wearables, Fitness- und Gesundheits-Apps gälten die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde durch die Aufsichtsbehörden gewährleistet.

Auf europäischer Ebene stehe eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ("Code of Conduct") kurz vor dem Abschluss. Ebenfalls auf Initiative der EU-Kommission würden derzeit Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt, die bis 2017 vorliegen sollten. Die vom Bundesgesundheitsministerium gegründete E-Health-Initiative befasse sich mit der Frage, ob darüber hinaus bestimmte Standards benötigt würden.

Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie "Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps" habe drei wesentliche Handlungsfelder aufgezeigt. So sollte mehr Transparenz und Qualität am Markt geschaffen, mehr Orientierung für die verschiedenen Nutzergruppen geboten und eine schnelle Integration nutzbringender Innovationen in die Versorgung ermöglicht werden.

Dabei könnten erfolgreiche Initiativen nur gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren entwickelt werden. In der E-Health-Initiative seien unter anderem Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Industrieverbände und Datenschützer vertreten. Das Ziel sei, die allgemeinen Empfehlungen aus der Studie zu konkretisieren und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Dabei werde auch die Patienten- und Verbraucherperspektive berücksichtigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 08.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen