Recht auf eine zweite Meinung


Medikamente sollen zukünftig besser gekennzeichnet werden: Geplant sind Merkblätter für Arzneimittel, die Patienten auch ohne ärztliche Verordnung erhalten können
Deutsche Bundesregierung hat einen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit beschlossen



Amoxicillin, Ampicillin, oder Amikacin? Falsch eingenommen, drohen Gesundheitsgefahren. Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Aktionsplan dafür sorgen, dass Arzneimitteltherapien sicherer werden. Beim Tag für Patientensicherheit gibt es Informationen über Risiken bei Arzneimitteleinnahmen.

In Deutschland nehmen 75 Prozent der 18 bis 79-Jährigen regelmäßig Medikamente. Tausende müssen jährlich in die Notaufnahme, weil Nebenwirkungen sie krank machen. Gut ein Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf vermeidbare Medikationsfehler zurück. Unpassende Verschreibung oder ungenügende Therapieüberwachung sind für 71 Prozent aller Nebenwirkungen verantwortlich.

Dieses Jahr widmet sich der "Internationale Tag der Patientensicherheit" deshalb der Medikationssicherheit. "Wenn Arzneimittel unregelmäßig, in falscher Dosierung, zusammen mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln eingenommen werden, können sie mitunter ihre Wirkung nicht richtig entfalten – oder verursachen sogar unerwünschte Nebenwirkungen", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Daher hat die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit beschlossen. Er enthält 42 Maßnahmen: Ärzte, Apotheker und Pfleger sollen für das Thema sensibilisiert und die Öffentlichkeit über Risiken besser informiert werden.

So sollen beispielsweise Medikamente zukünftig besser gekennzeichnet werden. Geplant sind Merkblätter für Arzneimittel, die Patienten auch ohne ärztliche Verordnung erhalten können. Denn Fehler passieren auch, wenn Patienten sich selbst mit Medikamenten versorgen. Ärzte, Apotheker und Pfleger sollen geschult werden und gemeinsam an sicheren Therapieverfahren arbeiten. Zudem soll bis 2019 ein Pilot-Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit entwickelt werden.

Ab Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Das nutzt vor allem älteren Patienten. Denn je älter die Menschen sind, desto mehr Arzneimittel nehmen sie. Ab 2018 sollen diese Pläne auch über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein können.

Der Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit 2016 - 2019 wurde vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet. Beteiligt waren die Ärzte- und Apothekerschaft, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, der Deutsche Pflegerat und die Patientenverbände. Der erste Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit wurde 2007 in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ins Leben gerufen. Er wurde 2010 und 2013 fortgeschrieben.

Bei Operationen oder schweren Eingriffen sind sich Patienten oft unsicher, ob die vorgeschlagene Therapie die beste Wahl ist. Seit 2016 haben sie bei vielen planbaren Operationen das Recht auf eine zweite Meinung. So werden unnötige Operationen vermieden und Patienten können sich besser entscheiden.

Bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) können sich Patienten online, telefonisch und vor Ort bei medizinischen und rechtlichen Fragen beraten lassen. Bei der UPD kann sich jeder melden, egal ob er gesetzlich, privat, oder nicht krankenversichert ist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten, wie gut Medikamente wirken und ob Therapien effizient sind. Hier arbeiten alle zusammen, die etwas mit der Gesundheitsversorgung zu tun haben: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Hier können sich Patienten informieren, welche Medikamente von der Krankenkasse bezahlt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 08.12.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen