Komplexe Altersregelung für Selbstständige


Die bestehende Rechtslage, nach der in der gesetzlichen Rentenversicherung nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert sind, sei historisch gewachsen und stelle insoweit kein einheitliches Regelungswerk dar
Eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige könnte dazu beitragen, "die Gefahr der Bedürftigkeit im Alter für diejenigen Selbstständigen zu verringern, die bisher nicht von einem der bestehenden Alterssicherungssysteme erfasst werden"

(19.11.15) - Die Frage der Altersabsicherung von Selbstständigen ist nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung hochkomplex und wirft neben versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragestellungen noch andere Problempunkte auf. Derzeit sei die gesetzliche Rentenversicherung ein primär auf abhängig Beschäftigte konzentriertes Sicherungssystem, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/6304) auf eine Kleine Anfrage (18/6134) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die bestehende Rechtslage, nach der in der gesetzlichen Rentenversicherung nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert sind, sei historisch gewachsen und stelle insoweit kein einheitliches Regelungswerk dar. So gälten für selbstständige Künstler und Publizisten nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes Besonderheiten. Weitere Gruppen von Selbstständigen gehörten anderen Sicherungssystemen an. Angehörige der "pflichtverkammerten Berufe" seien in der berufsständischen Versorgung pflichtversichert, Bauern in der Altersicherung der Landwirte erfasst.

Über die Frage der weitergehenden Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Formen der obligatorischen Absicherung außerhalb der gesetzlichen Rente sei schon öfter diskutiert worden und es sei noch immer ein Thema. So habe das Bundesarbeitsministerium den Dialogprozess "Arbeiten 4.0" angestoßen, um den Blick auf die Arbeitswelt von morgen zu richten. In dem Zusammenhang spiele auch die Frage der Absicherung von Selbstständigen eine Rolle.

Eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige könnte dazu beitragen, "die Gefahr der Bedürftigkeit im Alter für diejenigen Selbstständigen zu verringern, die bisher nicht von einem der bestehenden Alterssicherungssysteme erfasst werden" und die privat keine ausreichende Vorsorge träfen, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen