Sozialdatenschutz in den Jobcentern


Sozialdatenschutz und zur Datensicherheit im Zusammenhang mit derBundesagentur für Arbeit und den Jobcentern
Arbeitssuchende und Erwerbslose sind eine besonders schutzbedürftige Personengruppe



Die Deutsche Bundesregierung hält es für gerechtfertigt, personenbezogene Daten zur Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen erst zehn Jahre nach Beendigung des Falls zu löschen. Das betont sie in ihrer Antwort (19/4149) auf eine Kleine Anfrage (19/3690) der Fraktion Die Linke. Im Gegensatz zur Bundesdatenschutzbeauftragten, die eine Löschung nach fünf Jahren empfiehlt, halte die Bundesregierung die Zehn-Jahres-Frist für notwendig, weil sie auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderungen von Leistungen beruhe, wenn in diesem Zeitraum bekannt werde, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2916 wollten sich die Fragesteller einen Überblick über die aktuelle Lage des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Jobcentern verschaffen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3412 war für die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht befriedigend, da in vielen Teilen sehr allgemein, vage und ausweichend formuliert wurde. Ein Zusammenhang zwischen den Fragen und Antworten wurde den Fragestellern nicht an allen Stellen deutlich. Zudem ergeben sich aufgrund der Antworten konkretisierende Nachfragen.

Arbeitssuchende und Erwerbslose sind eine besonders schutzbedürftige Personengruppe. Der Schutz von Sozialdaten sollte einen besonderen Stellenwert innerhalb der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter einnehmen. Das verdeutlichen auch die gesonderten Regelungen zum Schutz von Sozialdaten im Zweiten Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Daher sehen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller veranlasst, erneut von ihrem parlamentarischen Fragerecht Gebrauch zu machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 26.10.18



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