Lebensversicherung nicht in Gefahr


Zwischen 2013 und 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung fünf Lebensversicherungsunternehmen von einer Run-Off-Plattform übernommen
Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten Run-Off betreibt kein Neugeschäft mehr



Alle deutschen Lebensversicherer erfüllen die regulatorischen Anforderungen und können auch mittelfristig ihre Verpflichtungen erfüllen. Dies schreibt die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Antwort (19/1514) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1235). Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass Lebensversicherungsunternehmen ihr Neugeschäft eingestellt hätten und Vertragsbestände an Investoren (Run-Off-Unternehmen) verkauft worden seien. Nach Angaben der Regierung gab es Ende 2016 82 Lebensversicherungsunternehmen, in deren Bestand sich 53,5 Millionen klassische Kapitallebensversicherungen befunden hätten. Der laufende Beitrag wird mit 37,6 Milliarden Euro angegeben. Neun Unternehmen hätten allerdings kein Neugeschäft mehr.

Zwischen 2013 und 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung fünf Lebensversicherungsunternehmen von einer Run-Off-Plattform übernommen. Derzeit seien drei Run-Off-Plattformen im Bereich der Lebensversicherung tätig. Diese seien als Lebensversicherungsunternehmen anzusehen und würden von der BaFin als Aufsichtsbehörde entsprechend beaufsichtigt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten Run-Off betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte Run-Off-Plattformen, zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.18
Newsletterlauf: 01.06.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen