Lebensversicherung nicht in Gefahr
Zwischen 2013 und 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung fünf Lebensversicherungsunternehmen von einer Run-Off-Plattform übernommen
Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten Run-Off betreibt kein Neugeschäft mehr
Alle deutschen Lebensversicherer erfüllen die regulatorischen Anforderungen und können auch mittelfristig ihre Verpflichtungen erfüllen. Dies schreibt die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Antwort (19/1514) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1235). Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass Lebensversicherungsunternehmen ihr Neugeschäft eingestellt hätten und Vertragsbestände an Investoren (Run-Off-Unternehmen) verkauft worden seien. Nach Angaben der Regierung gab es Ende 2016 82 Lebensversicherungsunternehmen, in deren Bestand sich 53,5 Millionen klassische Kapitallebensversicherungen befunden hätten. Der laufende Beitrag wird mit 37,6 Milliarden Euro angegeben. Neun Unternehmen hätten allerdings kein Neugeschäft mehr.
Zwischen 2013 und 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung fünf Lebensversicherungsunternehmen von einer Run-Off-Plattform übernommen. Derzeit seien drei Run-Off-Plattformen im Bereich der Lebensversicherung tätig. Diese seien als Lebensversicherungsunternehmen anzusehen und würden von der BaFin als Aufsichtsbehörde entsprechend beaufsichtigt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten Run-Off betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte Run-Off-Plattformen, zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.04.18
Newsletterlauf: 01.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.