Finanzmarktregulierung technologieneutral
Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen
Finanzaufsicht über Big Techs - Eine Legaldefinition des Begriffs "Big Tech" gibt es nicht. In Deutschland verfügen nach Auskunft der BaFin keine der oben genannten Big Techs über eine Erlaubnis gemäß §§ 32, 33 KWG
Die Finanzmarktregulierung folgt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung einem technologieneutralen Ansatz. Unternehmen, die erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben, würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um "tradierte oder moderne Finanzinstitute" handele, heißt es in der Antwort (19/8104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7794) der FDP-Fraktion.
Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen.
Die BaFin verstehe unter dem Begriff "Big Tech" große, global agierende Technologieunternehmen, die sich vorwiegend auf Online-Dienstleistungen, IT-Plattformen oder die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen fokussierten. Beispiele seien Google (Alphabet) und Amazon, aber auch Alibaba, Apple, Facebook, Microsoft, Baidu oder Tencent.
Diese Unternehmen träten im Finanzdienstleistungsbereich global in unterschiedlichen Funktionen auf, etwa als Dienstleister für Zahlungsdienste oder Cloud-Lösungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 23.04.19
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