Finanzmarktregulierung technologieneutral
Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen
Finanzaufsicht über Big Techs - Eine Legaldefinition des Begriffs "Big Tech" gibt es nicht. In Deutschland verfügen nach Auskunft der BaFin keine der oben genannten Big Techs über eine Erlaubnis gemäß §§ 32, 33 KWG
Die Finanzmarktregulierung folgt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung einem technologieneutralen Ansatz. Unternehmen, die erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben, würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um "tradierte oder moderne Finanzinstitute" handele, heißt es in der Antwort (19/8104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7794) der FDP-Fraktion.
Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen.
Die BaFin verstehe unter dem Begriff "Big Tech" große, global agierende Technologieunternehmen, die sich vorwiegend auf Online-Dienstleistungen, IT-Plattformen oder die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen fokussierten. Beispiele seien Google (Alphabet) und Amazon, aber auch Alibaba, Apple, Facebook, Microsoft, Baidu oder Tencent.
Diese Unternehmen träten im Finanzdienstleistungsbereich global in unterschiedlichen Funktionen auf, etwa als Dienstleister für Zahlungsdienste oder Cloud-Lösungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 23.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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