Kostenlose Zertifikate für Zementindustrie


Zusatzgewinne der Zementindustrie durch Emissionszertifikate
Der europäische Emissionshandel (ETS) zählt zu den zentralen Klimaschutzinstrumenten der Europäischen Union



Die deutsche Zementindustrie hat im Jahr 2015 etwa 95 Prozent ihrer Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt bekommen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/10840) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10699) mit. Die Bundesregierung verweist in der Antwort darauf, dass sich die bei der Herstellung von Zementklinkern "prozessbedingt" anfallenden Emissionen nur in einem "geringen Umfang" reduzieren ließen. Daher wolle sie in Zukunft insbesondere auf europäischer Ebene das Preissignal stärken, um den Einsatz von emissionsärmeren Brennstoffen auszuweiten.

Die Grünen hatten sich zudem erkundigt, inwieweit die Bundesregierung Zusatzgewinne der Unternehmen durch den Verkauf der kostenlosen Emissionsberechtigungen bestätigen könne. Die Bundesregierung schreibt, sie könne weder für den Bereich der deutschen Zementindustrie noch für andere Industriezweige Abschätzungen über mögliche Gewinne der Unternehmen durch den Verkauf von nicht benötigten Zertifikaten machen.

Vorbemerkung der Fragestellung
Der europäische Emissionshandel (ETS) zählt zu den zentralen Klimaschutzinstrumenten der Europäischen Union. Dieser ist jedoch nach wie vor von einem Überschuss von mindestens zwei Milliarden Zertifikaten geprägt, was zu einem massiven Preisverfall geführt hat. Dieses Problem wird weder durch die kürzlich beschlossene Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) noch durch die vorgestellte Weiterentwicklung des Handelssystems nach 2020 behoben. Aus Sorge vor Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wurden verschiedene Ausnahmeregelungen für die europäische Industrie geschaffen.

Eine davon ist die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten, die auch in der nächsten Handelsperiode fortgeführt werden soll. Über 170 europäische Wirtschaftszweige erhalten derzeit kostenlose Emissionszertifikate. Die Zahl der Industriebereiche mit kostenloser Zuteilung soll gemäß der Kommissionsvorstellungen in der vierten Handelsperiode reduziert und stärker anhand der Handelsintensität gemessen werden. Die kostenlose Zuteilung steht unter anderem in der Kritik, weil Unternehmen hierdurch Zusatzgewinne erwirtschaften können, wenn sie überschüssige, kostenlos erhaltene Zertifikate am Markt veräußern.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.03.17
Home & Newsletterlauf: 05.04.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen