Widerstand gegen Eurobonds


Auf dem Weg in die unbegrenzte Haftungsunion? - Eurobonds kein Mittel gegen die Krise, sagt die Bundesregierung - Die Lösung sei nicht die Vergemeinschaftung des Risikos
"Eurobonds zum jetzigen Zeitpunkt signalisieren zu niedrige Zinsen und nehmen den Druck auf die Anpassung der europäischen Volkswirtschaften", erläuterte Steffen Kampeter


(05.06.12) - Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter erneut die Haltung der Deutschen Bundesregierung bekräftigt: Gemeinsame europäische Staatsanleihen – sogenannte Eurobonds – seien kein Mittel zur Bewältigung der aktuellen Krise. Sie gefährden die Grundlage der Stabilität.

Wer nicht solide wirtschafte, zahle höhere Zinsen. Wer gut wirtschafte, zahle weniger Zinsen für seine Staatsanleihen. Das Grundproblem der derzeitigen Krise sei die gewaltige Verschuldung einzelner Euro-Staaten. Eurobonds würden aber nicht das Grundübel an der Wurzel packen. Im Gegenteil: Sie würden das Schuldenmachen erleichtern und daher an der falschen Stelle ansetzen. Die Euro-Anleihen würden dazu führen, dass alle Euro-Länder denselben, höheren Zinssatz zahlen und gemeinsam Schulden zu einem einheitlichen Zinssatz aufnehmen.

Bonds (Anleihen) sind Schuldverschreibungen von Staaten oder Unternehmen. Anleihen sind für deren Herausgeber, zum Beispiel den Staat eine interessante Alternative zum Bankkredit. Der Erwerber erhält ein Verzinsungsrecht, ein Rückzahlungsrecht und eine vorrangige Rückzahlung im Insolvenzfall. Bislang leiht sich jedes Land der Euro-Zone alleine Geld von Investoren, Deutschland macht dies über Bundesanleihen. Der Zinssatz, den ein Land für die Schuldverschreibung zahlt, richtet sich nach seiner Bonität.

"Eurobonds zum jetzigen Zeitpunkt signalisieren zu niedrige Zinsen und nehmen den Druck auf die Anpassung der europäischen Volkswirtschaften", erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter.

Wirtschaftlich starke Länder müssten bezahlen
Die Einführung von Eurobonds wäre auch schädlich für die Bereitschaft der Länder mit soliden Staatsfinanzen, sich für Europa einzusetzen. Wirtschaftlich starke Länder müssten durch die Gemeinschaftsanleihen künftig höhere Zinsen bezahlen. Besonders deutlich wäre dieser Unterschied für Deutschland, dessen Anleihen bislang als "Goldstandard" der Euro-Zone gelten.

Deutschland habe in der Vergangenheit fast zum Nulltarif neue Kredite aufgenommen. Dies zeige ganz konkret, wie Deutschland von der soliden Finanzpolitik profitiert.

Hilfe nicht ohne Gegenleistung
Mit den Rettungsschirmen European Financial Stability Facility (EFSF) und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) würden die Zinssätze der Euroländer unterschiedlich bleiben. Für das Verschuldungsrisiko wäre jedes Land weiterhin allein verantwortlich. Die Rettungsschirme würden effiziente Krisenmechanismen schaffen- nicht mehr und nicht weniger.

Der EFSF wurde im Juni 2010 im Rahmen des so genannten Euro-Rettungsschirms gegründet. Er ermöglicht Kredite an Mitgliedsstaaten der Euro-Zone. Der ESM ist eine internationale Finanzinstitution. Ab Mitte 2012 soll diese Institution die Zahlungsfähigkeit der Staaten und der Banken in der Euro-Zone sichern.

Die Lösung sei nicht die Vergemeinschaftung des Risikos. Die Lösung sei mehr Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten. Streiter sagte: "Wir sollten unsere aktuellen Diskussionen auf ... die Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung unserer öffentlichen Finanzen konzentrieren."

Um die Euro-Krise zu bewältigen, brauche Europa den Fiskalpakt und damit eine sehr viel konsequentere Selbstverpflichtung der Staaten zu einer besseren Haushaltsführung. Solange die Fiskalpolitik in Europa nicht integriert ist, lehnt die Bundesregierung eine gemeinsame Finanzierung über Eurobonds ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen