Private Krankenversicherung eine Falle im Alter?
Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherungen: Überhöhte PKV-Beiträge im Alter sind laut Bundesregierung nur Einzelfälle
Linke: Junge und gesunde Versicherte werden mit niedrigeren Beiträgen, als sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssten, in die PKV gelockt
(09.05.12) - Überhöhte Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV), die dort versicherten Ruheständlern nicht einmal mehr das Existenzminimum von ihrer Rente lassen, sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht charakteristisch für die gesamte PKV. In einer Antwort (17/9330) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/9227) heißt es, das Problem reiche nicht über Einzelfälle hinaus.
Die Linke hatte u.a. vorbemerkt:
"Trotz der von der PKV als 'eingebaute Altersvorsorge' beworbenen Kapitalbildung steigen die Beiträge mit dem Altern der Versicherten deutlich an. Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler klagen über Beiträge, die sie vor große finanzielle Herausforderungen stellen oder die sie schlicht nicht mehr zahlen können. Das ist letztlich die Grundlage des PKV-Geschäftsmodells: Junge und gesunde Versicherte werden mit niedrigeren Beiträgen, als sie in der GKV zahlen müssten, in die PKV gelockt."
Die Regierung erinnert wiederum an verschiedene beschlossene Maßnahmen mit dem Ziel, einen Anstieg der PKV-Beiträge im Alter zu verhindern.
Zur Entwicklung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung heißt es in der Antwort, diese seien 2010 durchschnittlich um 7,27 Prozent gestiegen. 2009 seien es 3,37 und 2008 3,93 Prozent gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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