Hohe Steuerausfälle durch "Kreditfabriken"


Im Finanzsektor ist es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen
Durch die Steuerbefreiung im Verwaltungswege seien bis Anfang 2010 Mindereinahmen bis zu 50 Millionen Euro entstanden

(09.05.12) - Der Bundesrechnungshof hat massive Bedenken gegen Steuervorteile für sogenannte Kreditfabriken, in die banktechnische Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit Krediten ausgelagert werden. Die Finanzämter würden diese Kreditfabriken aufgrund eines 2008 gefassten Beschlusses der Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern von der Umsatzsteuer befreien. Der Beschluss sei im Vorgriff auf eine angestrebte gesetzliche Regelung getroffen worden, zu der es jedoch bis heute nicht gekommen sei, kritisiert der Bundesrechnungshof in einem als Unterrichtung (17/9283) vorgelegten Bericht. Durch die Steuerbefreiung im Verwaltungswege seien bis Anfang 2010 Mindereinahmen bis zu 50 Millionen Euro entstanden. "Bis heute dürften weitere Steuerausfälle in Millionenhöhe hinzugekommen sein", heißt es in dem Bericht.

Zu den Kreditfabriken erläutert der Bundesrechnungshof, im Finanzsektor sei es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen. Kreditfabriken würden im Vorfeld einer Kreditgewährung Sicherheiten bewerten und Risiken überprüfen sowie nach Gewährung des Kredits die Adresspflege, Überwachung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen übernehmen. Um die Steuerbefreiung hätten einige Bankenverbände gebeten, weil den Banken wegen fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeiten höhere Kosten durch die von den Kreditfabriken in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entstanden seien.

Nach Angaben des Rechnungshofs hoben die Abteilungsleiter zwar die Steuerbefreiung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung inzwischen auf, beschlossen aber zugleich eine Übergangsregelung, nach der die Befreiung bis zum 31. Dezember 2012 weiter im Verwaltungswege angewendet werden kann. Damit ist der Rechnungshof nicht zufrieden. Es sei geboten, "die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen. Gründe für die Befreiung sind nicht ersichtlich." An das Bundesfinanzministerium ergeht der Appell der Prüfer, "steuerliche Vergünstigungen nicht im Verwaltungswege einzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in der Praxis angewandt werden." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen