SEPA-Umstellung zeitnah abschließen


Europäischer Zahlungsverkehr - Trotz Notfallregelung auf SEPA umstellen
Banken und Sparkassen können notfalls jedoch auch zukünftig noch alte, nationale Zahlungsformate abwickeln - falls Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen solche einreichen


(10.02.14) - Mit dem 1. Februar 2014 lösen einheitliche europäische Überweisungen und Lastschriften nationale Verfahren ab. Der deutsche SEPA-Rat empfiehlt Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die SEPA-Umstellung zeitnah abzuschließen. Nach der europäischen SEPA-Verordnung von 2012 startet am 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehr. Vorteil: SEPA erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen müssen ab diesem Stichdatum mit SEPA arbeiten.

Notfallregelung für Unternehmen, Vereine und Behörden
Die Europäische Kommission hatte am 9. Januar vorgeschlagen, dass Zahlungsdienstleister Überweisungen und Lastschriften weiterhin bis zum 1. August 2014 im nationalen Format annehmen dürfen. Der Vorschlag der EU-Kommission hebt das Enddatum 1. Februar 2014 für die SEPA-Verordnung nicht auf. Das hat der Deutsche SEPA-Rat auf seiner Sitzung am 22. Januar 2014 festgestellt. Dem SEPA-Rat gehören die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen sowie die wichtigsten Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer an.

Banken und Sparkassen können notfalls jedoch auch zukünftig noch alte, nationale Zahlungsformate abwickeln - falls Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen solche einreichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft wird hierfür die Voraussetzungen schaffen.

Für Verbraucher ändert sich nichts
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich durch den Vorschlag der Europäischen Kommission nichts. Wer für eine Überweisung IBAN nicht zur Hand hat, kann bis zum 1. Februar 2016 noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Bank "übersetzt" die Angaben in das neue System.

SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008, SEPA-Lastschriften seit 2009. Mit der Umstellung zum 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Kasse - ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern - effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen. SEPA ist auch vorteilhaft für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind: In Absprache mit ihrer Bank können sie ihren Kunden das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen