"Mögliche Bespitzelung von Journalisten"


Unzulässige Datenerhebung und -speicherung durch Niedersachsens Verfassungsschutz
Daten von mindestens sieben Journalisten erhoben und gespeichert, obwohl es keinen "Extremismusbezug" gegeben habe


(10.02.14) - "Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/318). Darin schreiben die Abgeordneten, laut Aussage des niedersächsischen Innenministers habe "der Verfassungsschutz Niedersachsen in der Vergangenheit Daten von mindestens sieben Journalisten erhoben und gespeichert, obwohl es keinen 'Extremismusbezug' gegeben hat".

Auf Anfrage einer betroffenen Journalistin habe der Verfassungsschutz im Jahr 2012 jedoch mitgeteilt, dass keine Daten gespeichert worden seien. Tatsächlich seien die Einträge "nach dem Eingang ihrer Anfrage in dem Moment gelöscht" worden.

"Die unzulässige Datenerhebung und -speicherung sei bekanntgeworden, nachdem die Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes eine Prüfung der personenbezogenen Daten veranlasst hatte", heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung "nach den unzulässigen Datenerhebungen und -speicherungen in Niedersachsen eine Prüfung der Speicherungspraxis von Journalistinnen und Journalisten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten durch die Nachrichtendienste des Bundes" veranlasst hat. Auch fragen sie unter anderem, wie viele Personen von dieser "möglichen aktuellen Prüfung" betroffen waren oder sind. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen