Pflegekräfte in Krankenhäusern
Regierung hat keine Erkenntnisse für Zweckentfremdung von Fördermitteln
Mit den Fördermitteln seien hochgerechnet 5.480 Pflegestellen neu geschaffen worden
(10.05.11) - Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigener Darstellung derzeit keine Erkenntnisse über eine mögliche Zweckentfremdung der abgerufenen Mittel aus dem Sonderprogramm zur Förderung zusätzlicher Pflegekräfte in Krankenhäusern vor. Es gebe keinen Anlass zu grundsätzlichem Zweifel an der Wirksamkeit des im Jahr 2009 eingeführten Förderprogramms, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/5372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5149).
Erst mit dem zweiten Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der bis zum 30. Juni 2011 vorliegen soll, könnten "voraussichtlich mögliche Fehlentwicklungen des Förderprogramms erfasst und bewertet werden". So lägen erst dann Informationen darüber vor, wie viele Krankenhäuser Fördermittel zwar beantragt, die geschaffenen Stellen aber nicht besetzt haben. Sofern die mit den zusätzlichen Mitteln finanzierten Stellen nicht besetzt wurden, sei gesetzlich geregelt, dass die Krankenhäuser den Finanzierungsanteil zurückzahlen müssten.
Weiter heißt es, aus dem ersten Bericht des GKV-Spitzenverbandes gehe hervor, dass bereits im Jahr 2009 mehr als 1.000 Krankenhäuser Fördermittel in Anspruch genommen hätten. Das entspreche einer Quote von 65 Prozent der anspruchsberechtigten Kliniken. Mit den Mitteln seien hochgerechnet 5.480 Pflegestellen neu geschaffen worden. Laut Regierung soll mit dem Pflegestellen-Förderprogramm die Stellensituation in den Krankenhäusern verbessert und dem in den vergangenen Jahren beobachteten Personalabbau entgegengewirkt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>