Grünen-Vorstoß für ein Präventionsgesetz
Grüne: Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern
Ein überwiegend auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes Versorgungssystem könne die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht lösen
(10.05.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern und neben der gesetzlichen auch die private Kranken- und Pflegeversicherung an der Finanzierung beteiligen. Das Finanzvolumen solle in der Startphase 500 Millionen Euro betragen und in den Folgejahren jeweils um zehn Prozent erhöht werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/5529).
Für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherungsträger und der privaten Kassen solle das Verhältnis der Versicherten berücksichtigt werden, "denn diese profitieren je nach Zahl ihrer Versicherten mehr oder weniger davon, wenn diese gesünder sind und weniger erkranken". Ferner verlangen die Grünen von der Bundesregierung eine nationale Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Schwerpunkt Gesundheit und soziale Lage.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, ein überwiegend auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes Versorgungssystem könne die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht lösen. Gesundheitliche Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die am besten gemeinsam von Krankenkassen, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden könne. Zur Abstimmung solle ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet werden.
Weiter schreiben die Abgeordneten unter Verweis auf Studien, dass sich Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und Jugendlichen auf die 20 Prozent konzentrierten, die aus sozial benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Insbesondere der 13. Kinder- und Jugendbericht (16/12860) zeige, dass es bislang zu wenig flächendeckende integrierte Regelangebote der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention gibt und die Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich noch zu wenig ausgeschöpft würden.
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.