Grünen-Vorstoß für ein Präventionsgesetz
Grüne: Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern
Ein überwiegend auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes Versorgungssystem könne die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht lösen
(10.05.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Prävention und Gesundheitsförderung als Aufgabe in den Sozialgesetzbüchern verankern und neben der gesetzlichen auch die private Kranken- und Pflegeversicherung an der Finanzierung beteiligen. Das Finanzvolumen solle in der Startphase 500 Millionen Euro betragen und in den Folgejahren jeweils um zehn Prozent erhöht werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/5529).
Für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherungsträger und der privaten Kassen solle das Verhältnis der Versicherten berücksichtigt werden, "denn diese profitieren je nach Zahl ihrer Versicherten mehr oder weniger davon, wenn diese gesünder sind und weniger erkranken". Ferner verlangen die Grünen von der Bundesregierung eine nationale Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Schwerpunkt Gesundheit und soziale Lage.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, ein überwiegend auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtetes Versorgungssystem könne die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht lösen. Gesundheitliche Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die am besten gemeinsam von Krankenkassen, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden könne. Zur Abstimmung solle ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet werden.
Weiter schreiben die Abgeordneten unter Verweis auf Studien, dass sich Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und Jugendlichen auf die 20 Prozent konzentrierten, die aus sozial benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Insbesondere der 13. Kinder- und Jugendbericht (16/12860) zeige, dass es bislang zu wenig flächendeckende integrierte Regelangebote der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention gibt und die Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich noch zu wenig ausgeschöpft würden.
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.