Strengere Vorgaben bei Anlageprodukten


Anlegerschutz bei Finanzprodukten: Strengere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt
Künftig gibt es ein Verkaufsprospekt zu jedem einzelnen Anlageprodukt - Dieses muss so gestaltet sein, dass es ein umfassendes Bild über die Geldanlage und den Anbieter vermittelt

(11.06.14) - Neue Regeln sollen Verbraucher künftig effektiver vor unseriösen Geldanlagen schützen. So müssen Finanzdienstleister die Risiken einer Anlage darlegen. Auch aggressive Werbestrategien für Finanzprodukte sind verboten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas stellten in Berlin den "Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt" vor. Konkrete Vorschläge unterbreiteten die Minister für den so genannten Grauen Kapitalmarkt.

Hohe Gewinne – hohes Risiko
Der Graue Kapitalmarkt war bisher unreguliert und deshalb vor allem bei unseriösen Anbietern beliebt. "Der Anleger muss wissen, dass bei einer angekündigten höheren Rendite ein höheres Risiko involviert ist", betonte Bundesfinanzminister Schäuble. Damit Verbraucher nicht zu riskanten Geschäften verleitet werden, müssen Finanzvermittler mögliche Risiken in Zukunft daher deutlich aufzeigen.

Umfassende Aufklärung
Um unerfahrene Anleger zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So sind Anbieter gehalten, ihre Kundschaft umfassend über die Geldanlage zu informieren. Künftig gibt es etwa ein Verkaufsprospekt zu jedem einzelnen Anlageprodukt. Dieses muss so gestaltet sein, dass es ein umfassendes Bild über die Geldanlage und den Anbieter vermittelt. Ergänzend hierzu sollen auch objektive Informationen zu Finanzprodukten den Verbraucher leichter zugänglich gemacht werden. Sind bestimmte Produkte zu komplex und für den durchschnittlichen Verbraucher schwer verständlich, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Vertrieb entsprechend beschränken.

Strengere Vorgaben bei Anlageprodukten
Auch die Werbung für Vermögensanlagen soll stark eingeschränkt werden. Werbung etwa darf in Zukunft nur in solchen Medien erscheinen, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt. Außerdem muss bei deren Nutzern ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden können. Auch "irreführende Plakatwerbung wie etwa in U-Bahnen, wird es künftig nicht mehr geben", so Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Überdies sollen die Verbraucher zukünftig auch von einer Mindestlaufzeit bei Finanzprodukten profitieren. Diese wird durch eine ausreichende Kündigungsfrist ergänzt.

Weitere Initiativen des Aktionsplans werden in den nächsten Monaten folgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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