Strengere Vorgaben bei Anlageprodukten


Anlegerschutz bei Finanzprodukten: Strengere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt
Künftig gibt es ein Verkaufsprospekt zu jedem einzelnen Anlageprodukt - Dieses muss so gestaltet sein, dass es ein umfassendes Bild über die Geldanlage und den Anbieter vermittelt

(11.06.14) - Neue Regeln sollen Verbraucher künftig effektiver vor unseriösen Geldanlagen schützen. So müssen Finanzdienstleister die Risiken einer Anlage darlegen. Auch aggressive Werbestrategien für Finanzprodukte sind verboten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas stellten in Berlin den "Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt" vor. Konkrete Vorschläge unterbreiteten die Minister für den so genannten Grauen Kapitalmarkt.

Hohe Gewinne – hohes Risiko
Der Graue Kapitalmarkt war bisher unreguliert und deshalb vor allem bei unseriösen Anbietern beliebt. "Der Anleger muss wissen, dass bei einer angekündigten höheren Rendite ein höheres Risiko involviert ist", betonte Bundesfinanzminister Schäuble. Damit Verbraucher nicht zu riskanten Geschäften verleitet werden, müssen Finanzvermittler mögliche Risiken in Zukunft daher deutlich aufzeigen.

Umfassende Aufklärung
Um unerfahrene Anleger zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So sind Anbieter gehalten, ihre Kundschaft umfassend über die Geldanlage zu informieren. Künftig gibt es etwa ein Verkaufsprospekt zu jedem einzelnen Anlageprodukt. Dieses muss so gestaltet sein, dass es ein umfassendes Bild über die Geldanlage und den Anbieter vermittelt. Ergänzend hierzu sollen auch objektive Informationen zu Finanzprodukten den Verbraucher leichter zugänglich gemacht werden. Sind bestimmte Produkte zu komplex und für den durchschnittlichen Verbraucher schwer verständlich, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Vertrieb entsprechend beschränken.

Strengere Vorgaben bei Anlageprodukten
Auch die Werbung für Vermögensanlagen soll stark eingeschränkt werden. Werbung etwa darf in Zukunft nur in solchen Medien erscheinen, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt. Außerdem muss bei deren Nutzern ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden können. Auch "irreführende Plakatwerbung wie etwa in U-Bahnen, wird es künftig nicht mehr geben", so Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Überdies sollen die Verbraucher zukünftig auch von einer Mindestlaufzeit bei Finanzprodukten profitieren. Diese wird durch eine ausreichende Kündigungsfrist ergänzt.

Weitere Initiativen des Aktionsplans werden in den nächsten Monaten folgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen