Antrag für mehr Transparenz
Antrag gescheitert: Mehr Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln
Wo gehen Gelder hin, wer bekommt sie und wie wurden sie vergeben?
(12.06.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Antrag für mehr Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln (18/980) gescheitert. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lehnte den Antrag am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Linksfraktion für den Antrag. Nach den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, ihre Förderleitlinien und "Informationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen.
Dabei soll eine Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerinnen und -empfänger erfolgen, indem die Erforderlichkeit der Veröffentlichung nach Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen geprüft wird", heißt es in dem Antrag der Fraktion.
In der Sitzung erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, das Vorhaben der Grünen bedeute mehr Bürokratie und beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Ähnlich argumentierte die SPD-Fraktion und erklärte, es gebe genug Möglichkeiten zur Beschaffung von Informationen über die Fördermittelvergabe. Die Linksfraktion widersprach: Es gehe nicht um Vergabemöglichkeiten, sondern darum, wer welche Gelder erhalten habe. Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist entscheidend: "Wo gehen die Gelder hin, wer bekommt sie, wie wurden sie vergeben?" (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.