Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate
Finanzmarkt-Compliance: Kapitalmarktgesetz wird noch geändert
Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen muss sichergestellt werden
(12.06.14) - Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung dürfte es noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) geben. "Gute Ideen nehmen wir gerne auf", sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses. Auch nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen noch Änderungen erfolgen. So müsse die Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen sichergestellt werden.
Der Sparkassen- und Giroverband hatte in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses die durch die Kapitalmarktgesetzgebung erfolgte Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person kritisiert und angesichts der großen Zahl von Unternehmen mit entsprechend vielen Gremien in der Sparkassen-Gruppe Änderungen gefordert.
Die Fraktion Die Linke verwies auf Regulierungslücken beim Anlegerschutz, die dringend geschlossen werden müssten. Dies sei eine Erkenntnis aus der Anhörung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Nachsteuerungen bei Energiegenossenschaften und eine Evaluierung der Regelungen. Die Evaluierung wurde auch von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die SPD-Fraktion sprach sich darüber hinaus für Änderungen bei den Anforderungen an Geschäftsführer kleinerer Energiegenossenschaften aus.
Die Geschäftsführer müssten in der Lage sei, ihre Tätigkeit weiter ausführen zu können. Bündnis 90/Die Grünen forderten darüber hinaus weniger strenge Bestimmungen für die Anlage von Kleinstbeträgen etwa bei Energiegenossenschaften. Bei 2.500 Euro Anlagesumme gehe es nicht um die gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge. Die Forderung stieß bei der CDU/CSU auf eine "gewisse Skepsis". Auch der Vertreter der Bundesregierung erklärte, man habe sich bei den Bestimmungen vom Gedanken des Anlegerschutzes leiten lassen. (Deutscher Bundestag: ra)
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