Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate


Finanzmarkt-Compliance: Kapitalmarktgesetz wird noch geändert
Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen muss sichergestellt werden

(12.06.14) - Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung dürfte es noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) geben. "Gute Ideen nehmen wir gerne auf", sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses. Auch nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen noch Änderungen erfolgen. So müsse die Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen sichergestellt werden.

Der Sparkassen- und Giroverband hatte in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses die durch die Kapitalmarktgesetzgebung erfolgte Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person kritisiert und angesichts der großen Zahl von Unternehmen mit entsprechend vielen Gremien in der Sparkassen-Gruppe Änderungen gefordert.

Die Fraktion Die Linke verwies auf Regulierungslücken beim Anlegerschutz, die dringend geschlossen werden müssten. Dies sei eine Erkenntnis aus der Anhörung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Nachsteuerungen bei Energiegenossenschaften und eine Evaluierung der Regelungen. Die Evaluierung wurde auch von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die SPD-Fraktion sprach sich darüber hinaus für Änderungen bei den Anforderungen an Geschäftsführer kleinerer Energiegenossenschaften aus.

Die Geschäftsführer müssten in der Lage sei, ihre Tätigkeit weiter ausführen zu können. Bündnis 90/Die Grünen forderten darüber hinaus weniger strenge Bestimmungen für die Anlage von Kleinstbeträgen etwa bei Energiegenossenschaften. Bei 2.500 Euro Anlagesumme gehe es nicht um die gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge. Die Forderung stieß bei der CDU/CSU auf eine "gewisse Skepsis". Auch der Vertreter der Bundesregierung erklärte, man habe sich bei den Bestimmungen vom Gedanken des Anlegerschutzes leiten lassen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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