Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate
Finanzmarkt-Compliance: Kapitalmarktgesetz wird noch geändert
Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen muss sichergestellt werden
(12.06.14) - Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung dürfte es noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) geben. "Gute Ideen nehmen wir gerne auf", sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses. Auch nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen noch Änderungen erfolgen. So müsse die Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen sichergestellt werden.
Der Sparkassen- und Giroverband hatte in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses die durch die Kapitalmarktgesetzgebung erfolgte Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person kritisiert und angesichts der großen Zahl von Unternehmen mit entsprechend vielen Gremien in der Sparkassen-Gruppe Änderungen gefordert.
Die Fraktion Die Linke verwies auf Regulierungslücken beim Anlegerschutz, die dringend geschlossen werden müssten. Dies sei eine Erkenntnis aus der Anhörung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Nachsteuerungen bei Energiegenossenschaften und eine Evaluierung der Regelungen. Die Evaluierung wurde auch von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die SPD-Fraktion sprach sich darüber hinaus für Änderungen bei den Anforderungen an Geschäftsführer kleinerer Energiegenossenschaften aus.
Die Geschäftsführer müssten in der Lage sei, ihre Tätigkeit weiter ausführen zu können. Bündnis 90/Die Grünen forderten darüber hinaus weniger strenge Bestimmungen für die Anlage von Kleinstbeträgen etwa bei Energiegenossenschaften. Bei 2.500 Euro Anlagesumme gehe es nicht um die gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge. Die Forderung stieß bei der CDU/CSU auf eine "gewisse Skepsis". Auch der Vertreter der Bundesregierung erklärte, man habe sich bei den Bestimmungen vom Gedanken des Anlegerschutzes leiten lassen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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