Finanzmarktregulierung & Finanzmarktstabilisierung
Deutsche Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe verbieten, weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken"
98,6 Milliarden Euro mehr Staatsschulden durch Bankenrettung
(14.05.10) - Die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich aufgrund der Bankenrettung bis Ende 2009 um knapp 98,6 Milliarden Euro erhöht. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1522) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1330) mit. In der Summe sind nach Angaben der Regierung neben den von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt durchgeführten Maßnahmen auch Maßnahmen der Länder zugunsten ihrer Landesbanken enthalten.
Die Regierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich im Gegenzug aber auch das Finanzvermögen des Staates um 91,9 Milliarden Euro erhöht habe. Der Schuldenstand sei eine Bruttogröße.
Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (FMS) hat für die Jahre 2008 und 2009 rund 415 Millionen Euro Zinsen gezahlt, schreibt die Regierung weiter. Die vom FMS stabilisierten Banken hätten im Gegenzug bis Ende 2009 703 Millionen Euro Gebühren zahlen müssen. Die Zinsausgaben der Länder würden sich auf 778 Millionen Euro belaufen, denen Gebühreneinnahmen in Höhe von 464 Millionen Euro gegenüberstünden.
Auf Fragen nach einer Bankenabgabe schreibt die Bundesregierung, das Kabinett habe am Ende März dieses Jahres ein Eckpunktepapier zur Finanzmarktregulierung beschlossen, das einen von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zu verwaltenden Stabilitätsfonds vorsehe.
"Finanziert wird der Fonds durch die von allen Banken über eine Sonderabgabe vereinnahmten Mittel", heißt es in der Antwort. Berechnungen, eine Bankenabgabe nach US-Vorbild würde in Deutschland 9 Milliarden Euro erbringen, sind nach Ansicht der Bundesregierung "wenig aussagekräftig".
Es sei offen, inwieweit eine solche Abgabe in Deutschland an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen würde. Die Regierung weist auch darauf hin, dass die Mittel einer solchen Abgabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht in den allgemeinen Haushalt fließen dürften, sondern einem gesonderten Fonds zugeführt werden müssten.
Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten, weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken".
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe im September 2008 ungedeckte Leerverkäufe für 11 Aktien von wichtigen Unternehmen des Finanzsektors untersagt. Dieses Verbot sei am 11. Januar 2010 ausgelaufen.
Das jetzt geplante Verbot solle ungedeckte Leerverkäufe für sämtliche an regulierten Märkten gehandelte Aktien umfassen. Eine Finanztransaktionssteuer sei nur dann sinnvoll, wenn sie international umgesetzt werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>