Biometrische Gesichtserkennung
Im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG ist vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Affekterkennung tiefgreifende Risiken sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene birgt?
Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/11771) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11333). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben.
Wie die Bundesregierung ausführt, gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" in zwei Teilprojekte: In einem ersten Teilprojekt seien ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet worden.
Der einjährige Test, der den Angaben zufolge am 31. Juli 2018 endete, wurde laut Vorlage ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern durchgeführt. Als Bilanz sei durch die Bundespolizei festgestellt worden, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können".
Im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme werden in einem zweiten Projekt seit dem 18. Juni 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt, wie die Bundesregierung weiter darlegt.
Zugleich verweist sie darauf, dass bei der Entscheidung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang entsprechende Systeme zur Gesichtserkennung und sonstigen intelligenten Videoüberwachung künftig zum Einsatz kommen können, " zwingend auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten" seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 14.10.19
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