Europäische Aufsicht bei der EZB
Details zur Einigung zur Europäischen Bankenaufsicht: Großen und systemrelevanten Banken der Euro-Zone werden künftig einheitlich kontrolliert
Kleinere Banken wie die deutschen Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht - Trennung zwischen geldpolitischer Verantwortung und Aufsicht
(15.01.13) - Alle großen und systemrelevanten Banken der Euro-Zone werden künftig einheitlich kontrolliert. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU. Die Bundesregierung setzte durch, dass kleine Banken wie die deutschen Sparkassen unter nationaler Aufsicht bleiben. Auch die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist sichergestellt. Die europäische Aufsicht wird bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein. Dabei sind die Unabhängigkeit der EZB und eine Trennung der Geldpolitik von der Aufsichtsfunktion sichergestellt. "Es ist gelungen, Kernforderungen Deutschlands wirklich durchzusetzen", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin.
Für die Bundesregierung hatte während der Verhandlungen die Qualität der Bankenaufsicht oberste Priorität. Die Aufsicht wird "Fehlentwicklungen im nationalen Bankensektor frühzeitig aufdecken und korrigieren können, bevor Gefahren für die gesamte Eurozone entstehen", so Merkel weiter.
Die Einigung zur Europäischen Bankenaufsicht sieht folgende Punkte vor:
Nur systemrelevante Banken werden beaufsichtigt
Die Europäische Bankenaufsicht gilt für die großen Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Landes. Kleinere Banken wie die deutschen Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht. "Es ist klar: Entweder nationale Aufsicht oder europäische Aufsicht", so Merkel. In begründeten Fällen können die Kontrolleure die Aufsicht an sich ziehen - beispielsweise bei Banken, die Finanzhilfe erhalten.
Klare Trennung zwischen geldpolitischer Verantwortung und Aufsicht
Die zusätzliche Aufgabe bei der EZB übernimmt ein Aufsichtsgremium, in dem je ein Vertreter der beteiligten Staaten sitzt. In das Kontrollsystem wird ein Vermittlungsausschuss integriert. Dieser soll Streitfälle lösen, wenn der EZB-Rat die Vorschläge des Aufsichtsgremiums nicht akzeptiert. "Wir haben sichergestellt, dass der Rat nicht das Letztentscheidungsrecht hat", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach der Sitzung in Brüssel. Geldpolitische Verantwortung und Aufsicht werden klar getrennt.
Einbindung der Nicht-Euro-Staaten
In der EU-Bankenbehörde EBA werden insbesondere die Abstimmungsregeln angepasst. Dies soll sicherstellen, dass die Mitsprache der EU-Länder, die nicht der Bankenaufsicht unterliegen (Nicht-Euro-Staaten), gewahrt bleibt. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig.
März 2014 als Zielmarke
"Wir stehen zu dem, was wir verabredet haben, Schritt für Schritt Europa voranzubringen", so Schäuble. Die Bankenaufsicht soll am 1. März 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin läuft die Aufbauphase. Zunächst muss der rechtliche Rahmen mit dem Europäischen Parlament vereinbart werden. Auch der Deutsche Bundestag muss den Beschlüssen der EU-Finanzminister zustimmen. "Insofern glaube ich, dass wir die wesentlichen Punkte erreicht haben, um jetzt eine europäische Bankenaufsicht zu schaffen, die 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll", unterstrich Schäuble.
Der Europäische Rat hatte die Gesetzgeber im Oktober aufgefordert, die Arbeit an den Gesetzgebungsvorschlägen für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus voranzubringen.
Voraussetzung für direkte Bankenrekapitalisierung
Die einheitliche europäische Bankenaufsicht ist auch Voraussetzung dafür, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in Not geratene Banken direkt rekapitalisiert. Das haben die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 29. Juni erklärt.
In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Banken. Zum 1. Januar 2011 wurde ein europäisches System der Finanzaufsicht eingerichtet. Es umfasst drei europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB).
Diese Einrichtungen sollen gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine harmonisierte Finanzaufsicht im europäischen Binnenmarkt sorgen. Am Beispiel Spaniens hat sich gezeigt: Das bisherige Aufsichtssystem hat die dortigen Probleme nicht wirklich erkannt.
Es muss also darum gehen, für die Zukunft eine besser funktionierende europäische Bankenaufsicht zu schaffen. Diese soll früh erkennen, wenn wichtige Banken drohen, in eine Schieflage zu geraten, die auch die Staaten überfordern könnte. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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