Rechtslage beim Streaming


Anschauen von Video-Streams: Für den jeweiligen Verbraucher müsse es "nach seinem individuellen Bildungs- und Kenntnisstand" erkennbar sein, dass die Vorlage eine "offensichtlich" illegale Quelle sei
Nach dem Urheberrecht dürfen einzelne Vervielfältigungen von Filmen zum privaten Gebrauch angefertigt werden, wenn dabei keine Vorlage genutzt wird, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" oder im Internet auf illegale Weise öffentlich zugänglich gemacht wurde

(16.04.14) - Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung werden die Interessen der Internetnutzer beim Anschauen von Videostreams gewährleistet. Die geltende Rechtslage sei "verbraucherfreundlich", heißt es in einer Antwort (18/751) auf eine Anfrage der Grünen (18/643) zur Redtube-Affäre. Die Fraktion hatte mehr Rechtssicherheit für die Betrachter von Videostream-Filmen verlangt, die im Internet zugänglich sind. Es sei zu befürchten, dass "durchschnittliche" Verbraucher nur schwer erkennen könnten, ob das Anschauen von Video-Streams legal sei oder nicht.

Nach dem Urheberrecht dürfen einzelne Vervielfältigungen von Filmen zum privaten Gebrauch angefertigt werden, wenn dabei keine Vorlage genutzt wird, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" oder im Internet auf illegale Weise öffentlich zugänglich gemacht wurde. Nach Auffassung der Regierung wird durch diese Formulierung der Bürger geschützt. Im Streitfall obliege es nämlich nicht dem Internetnutzer, sondern dem Inhaber von Urheberrechten, den Nachweis zu führen, dass eine Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Für den jeweiligen Verbraucher müsse es "nach seinem individuellen Bildungs- und Kenntnisstand" erkennbar sein, dass die Vorlage eine "offensichtlich" illegale Quelle sei, heißt es in der Antwort. Der Internetnutzer sei dabei nicht zu "aktiven Nachforschungen" verpflichtet. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage kritisiert, dass es angesichts "unbestimmter Rechtsbegriffe" wie etwa "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" von juristischen Laien kaum zu beurteilen sei, ob Videostream-Angebote im Internet illegal seien.

Die Regierung verweist darauf, dass die Regelungen im deutschen Urheberrecht auf EU-Vorgaben beruhen. Strittige Auslegungsverfahren könnten deshalb verbindlich nur durch den Europäischen Gerichtshof entschieden werden – oder die EU-Bestimmungen müssten vom europäischen Gesetzgeber, also der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament, durch Klarstellungen geändert werden.

Im Dezember hatten Zehntausende Internetnutzer, die sich über ein Streaming-Angebot im Internet Sexfilme eines Portals angeschaut hatten, Abmahnungen erhalten: Die Betroffenen sollten jeweils 250 Euro zahlen, weil sie angeblich Urheberrechte verletzt haben sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen