1.146 Sonderprüfungen durch die BaFin


Kritik der Grünen: Bundesregierung mauert - Regierung habe in der Vergangenheit die Bedeutung des parlamentarischen Interpellationsrechtes und die Geheimschutzregeln des Deutschen Bundestages verkannt
Dieses Vorgehen soll der Bundesregierung Gelegenheit zu einer Korrektur ihrer bisherigen Auffassung zur Antwortpflicht geben

(18.02.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt 1.146 Sonderprüfungen bei Finanzinstituten angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Deutsche Bundesregierung (17/4617) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3740) hervor.

Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden von der BaFin bisher in einem Fall erhöhte Kapitalanforderungen nach Paragraf 10 Absatz 1 b des Kreditwesengesetzes angeordnet. In zwölf weiteren Fällen würden solche Maßnahmen geprüft.

In ihrer Vorbemerkung hinterfragen die Fragesteller die bisherige Antwort-Praxis der Bundesregierung:
"Die fragestellende Fraktion und mehrere ihrer Abgeordneten haben sich in mehreren Kleinen Anfragen und Schriftlichen Fragen wiederholt bemüht, im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise Auskünfte der Bundesregierung zu erhalten. Die Beantwortung derartiger Fragen wurde – auch soweit die staatliche Bankenaufsicht Gegenstand war – in vielen Fällen mit der Begründung abgelehnt, es seien schutzwürdige Belange der Banken betroffen.

Diese Belange hielt die Bundesregierung dabei für schützenswert, obwohl die erfragten Informationen sich auf mehrere Jahre zurückliegende Sachverhalte bezogen, diese Banken in der Zwischenzeit erhebliche staatliche Hilfen erhalten haben und zum Teil sogar vollständig im staatlichen Alleineigentum stehen.

Die Antwortpraxis der Bundesregierung hat die Bedeutung des parlamentarischen Interpellationsrechtes und die Geheimschutzregeln des Deutschen Bundestages verkannt. Daher werden der Bundesregierung Fragen, bei denen ein besonders dringliches parlamentarisches Informationsinteresse besteht, mit der vorliegenden Kleinen Anfrage nunmehr – erweitert um weitere Aspekte – nochmals gestellt. Dieses Vorgehen soll der Bundesregierung Gelegenheit zu einer Korrektur ihrer bisherigen Auffassung zur Antwortpflicht geben." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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