Planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern
Finanzausschuss: Anhörung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden
(18.02.11) - Der Finanzausschuss wird zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182) eine öffentliche Anhörung durchführen. Bei der am Montag, den 21. Februar, von 13.00 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses stattfindenden Anhörung mit 27 Sachverständigen geht es auch um einen Antrag der SPD-Fraktion (17/4670) zum Ausbau der Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Künftig müsse eine strafbefreiende Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen, beziehen, lautet das Ziel des Gesetzentwurfes der beiden Fraktionen. Bisher war eine vollständige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte zur Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erforderlich.
Im Antrag der SPD-Fraktion geht es unter anderem um die Einführung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene. Diese Stelle soll für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein. Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umgang mit etwaigen Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.