Planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern
Finanzausschuss: Anhörung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden
(18.02.11) - Der Finanzausschuss wird zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182) eine öffentliche Anhörung durchführen. Bei der am Montag, den 21. Februar, von 13.00 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses stattfindenden Anhörung mit 27 Sachverständigen geht es auch um einen Antrag der SPD-Fraktion (17/4670) zum Ausbau der Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Künftig müsse eine strafbefreiende Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen, beziehen, lautet das Ziel des Gesetzentwurfes der beiden Fraktionen. Bisher war eine vollständige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte zur Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erforderlich.
Im Antrag der SPD-Fraktion geht es unter anderem um die Einführung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene. Diese Stelle soll für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein. Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umgang mit etwaigen Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>