Marktreife von Smart Metern
Smart Meter: Entscheidend sei, dass der Rollout mit der rechtlich zulässigen Technik beginne
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme nach dem Standard des BSI vor
Die Hersteller von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) haben es nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung selbst in der Hand, wann mit der Einführung (Rollout) der neuen Systeme begonnen werden kann. Wie die Regierung in der Antwort (18/11370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11065) mitteilt, gibt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme nach dem Standard des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.
Entscheidend sei, dass der Rollout mit der rechtlich zulässigen Technik beginne. Dies könne nur dann geschehen, wenn das BSI zuvor eine Freigabe erteilt und veröffentlicht habe. Nach der gesetzlichen Regelung sei dafür erforderlich, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen Systeme am Markt anbieten würden, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen würden. Damit solle auch der Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleistet werden. "Hersteller und Messstellenbetreiber haben daher den Rollout-Beginn selbst in der Hand", betont die Regierung.
Das BSI wolle noch in diesem Jahr eine erste Marktanalyse veröffentlichen, die Auskunft über die Marktreife von intelligenten Messsystemen und den Stand der Rollout-Vorbereitungen geben werde, berichtet die Regierung. Angesichts der erheblichen Anstrengungen von Herstellern und Messstellenbetreibern und des Umstandes, dass der Rechtsrahmen keinen starren Startzeitpunkt vorsieht, könne von Verzögerungen keine Rede sein. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.04.17
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