Marktreife von Smart Metern


Smart Meter: Entscheidend sei, dass der Rollout mit der rechtlich zulässigen Technik beginne
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme nach dem Standard des BSI vor



Die Hersteller von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) haben es nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung selbst in der Hand, wann mit der Einführung (Rollout) der neuen Systeme begonnen werden kann. Wie die Regierung in der Antwort (18/11370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11065) mitteilt, gibt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme nach dem Standard des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.

Entscheidend sei, dass der Rollout mit der rechtlich zulässigen Technik beginne. Dies könne nur dann geschehen, wenn das BSI zuvor eine Freigabe erteilt und veröffentlicht habe. Nach der gesetzlichen Regelung sei dafür erforderlich, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen Systeme am Markt anbieten würden, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen würden. Damit solle auch der Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleistet werden. "Hersteller und Messstellenbetreiber haben daher den Rollout-Beginn selbst in der Hand", betont die Regierung.

Das BSI wolle noch in diesem Jahr eine erste Marktanalyse veröffentlichen, die Auskunft über die Marktreife von intelligenten Messsystemen und den Stand der Rollout-Vorbereitungen geben werde, berichtet die Regierung. Angesichts der erheblichen Anstrengungen von Herstellern und Messstellenbetreibern und des Umstandes, dass der Rechtsrahmen keinen starren Startzeitpunkt vorsieht, könne von Verzögerungen keine Rede sein. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 19.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen