Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Weiterverbreitung der Inhalte von Presseerzeugnissen
Viele der detaillierten Auskunftsersuchen in der Kleinen Anfrage bleiben ohne konkrete Antwort
Die Deutsche Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (18/11837) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/11551), dass derzeit an einer Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger gearbeitet wird. Das Leistungsschutzrecht soll bei der Weiterverbreitung der Inhalte von Presseerzeugnissen, beispielsweise auf Internetplattformen, die Interessen der Rechteinhaber an geistigem Eigentum zu schützen.
Viele der detaillierten Auskunftsersuchen in der Kleinen Anfrage bleiben ohne konkrete Antwort. So wollten die Grünen wissen, welche Mitarbeiter sich bisher wann wie lange mit der Evaluation beschäftigt haben.
Darauf antwortet die Bundesregierung mit der Nennung des zuständigen Referats im Bundesjustizministerium und fährt fort: "Das Referat erfasst weder stunden- noch personengenau, welche Mitarbeiter zu welcher Zeit an diesem Vorhaben arbeiten." Auf die Frage, wann die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt werden sollten, lautet die Antwort, dass darüber noch nicht entschieden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.17
Home & Newsletterlauf: 30.05.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.