Bundesrat will Geldwäschegesetz ändern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Deutsche Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Einbeziehung von Geldspielgeräten ab
Der Deutsche Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555). In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11928) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird gegen die Herausnahme von Geldspielgeräten und von bestimmten Pferdewetten aus dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes protestiert.
Eine Bereichsausnahme für die Aufsteller von Geldspielgeräten komme nicht in Betracht, da bei diesem Glücksspielsegment grundsätzlich von einem erhöhten Geldwäscherisiko ausgegangen werden müsse, heißt es in der Stellungnahme. Im Übrigen hätten Geldspielgeräte mit 51 Prozent den mit Abstand größten Anteil am regulierten Glücksspielmarkt, so dass mit der Herausnahme dieses Bereichs der Hauptteil des deutschen Glückspielmarktes nicht mehr erfasst werden würde.
Bei Pferdewetten sei eine unterschiedliche Behandlung nicht angezeigt. Um eine Gleichstellung mit Sportwetten zu erreichen, müsse der gesamte Bereich der Pferdewetten vom Geldwäschegesetz erfasst werden. "Eine Privilegierung der Unternehmen von Totalisatoren aus Anlass öffentlicher Pferderennen ist vor diesem Hintergrund nicht angezeigt", erklären die Länder. Darüber hinaus wird verlangt, dass Holdinggesellschaften oder Leasing-Objektgesellschaften nicht als Finanzunternehmen eingestuft und den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen würden.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Einbeziehung von Geldspielgeräten ab. Auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention bestehe nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Auch die Forderung der Länder nach Einbeziehung aller Pferdewetten in das Geldwäschebekämpfungsregime wird abgelehnt, da das Geldwäscherisiko bei Totalisatorwetten mit kleinstelligen Spieleinsätzen gering sei. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 19.05.17
Home & Newsletterlauf: 31.05.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>