Bundesrechnungshof: Kritik an Staatsmedien


Der Bundesrechnungshof hält die Vergütung für zu hoch, die die gesetzlichen Krankenkassen für die Einziehung der Sozialbeiträge von den Arbeitgebern erhalten
Unzufrieden zeigt sich der Bundesrechnungshof auch mit der Erhebung der Versicherungssteuer, die der Bund 2009 von den Ländern übernommen hat

(15.05.15) - Der Bundesrechnungshof hat unnötige Ausgaben für staatliche Medien kritisiert. So habe das Bundesverteidigungsministerium seit dem Jahre 2002 mindestens 50 Millionen Euro für einen eigenen Fernsehsender ausgegeben, ohne den Bedarf für den Sender nachzuweisen, heißt es in den vom Bundesrechnungshof als Unterrichtung (18/4650) vorgelegten Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (weitere Prüfungsergebnisse). Das Bundeswehrfernsehen werde für den Auslandseinsatz betreiben, obwohl fast alle Soldaten in den Einsatzgebieten deutschsprachige öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender empfangen könnten. Das Verteidigungsministerium habe die Notwendigkeit des Fernsehsenders seit mehr als zwölf Jahren nicht nachweisen können und sollte daher keine neuen Ausgabeverpflichtungen für das Bundeswehr-Fernsehen mehr eingehen, schreibt der Bundesrechnungshof.

Unzufrieden zeigt sich der Bundesrechnungshof auch mit der Erhebung der Versicherungssteuer, die der Bund 2009 von den Ländern übernommen hat. "Seitdem ist es ihm nicht gelungen, die notwendigen IT-Verfahren für eine zeitgemäße Steuerverwaltung einzuführen", kritisiert der Bundesrechnungshof. Zur Erhebung der Steuer müsse der Bund IT-Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern einkaufen, was jährlich 200.000 Euro koste.

Für zu hoch hält der Bundesrechnungshof auch die Vergütung, die die gesetzlichen Krankenkassen für die Einziehung der Sozialbeiträge von den Arbeitgebern erhalten. Derzeit betrage die Vergütung 863 Millionen Euro pro Jahr. Die Krankenkassen könnten jedoch nicht nachweisen, welche Kosten ihnen tatsächlich entstehen würden. Kritisiert wurden zudem Straßenbauprojekte wie der nach Ansicht des Rechnungshofs überflüssige Neubau einer Rheinbrücke bei Karlsruhe. Durch Planungsänderungen koste jetzt der erste Bauabschnitt der Bundesstraße 96n auf Rügen mit 80 Millionen Euro so viel wie zunächst für den Bau beider Abschnitte zusammen veranschlagt worden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen