Manipulationen an Registrierkassen
Deutsche Bundesregierung: "Kein technisches Verfahren kann alle Möglichkeiten der Manipulation elektronischer Kassen- und Buchführungsdaten unterbinden
Steuerausfall durch Kassenmanipulationen soll fünf bis zehn Milliarden Euro betragen
(15.05.15) - Die Deutsche Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die jährlichen Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen zu schätzen. Dafür fehlten die belastbaren Grundlagen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4439). Auch die Ermittlungsmaßstäbe einer Schätzung der OECD über Schäden durch Kassenmanipulationen seien nicht bekannt, so dass nicht beurteilt werden könne, ob die Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme tatsächlich eine Bedrohung der Staatseinnahmen darstelle, wie die Fragesteller aus der OECD-Studie zitiert hatten.
Die Bundesregierung gibt sich überzeugt: "Kein technisches Verfahren kann alle Möglichkeiten der Manipulation elektronischer Kassen- und Buchführungsdaten (digitale Grundaufzeichnungen) unterbinden."
Die Bundesregierung verweist auf eine Schätzung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach der bundesweite Steuerausfall durch Kassenmanipulationen fünf bis zehn Milliarden Euro betragen soll. Auch kennt die Regierung einen Bericht der Oberfinanzdirektion Münster, in dem dargestellt wir, dass in Nordrhein-Westfalen in 136 Fällen Manipulationen oder nicht protokollierte Änderungen in fast 50 Branchen aller Betriebsgrößenklassen festgestellt worden.
"Darüber hinaus wurde berichtet, dass Kassenhersteller keine Systeme ohne Manipulationsmöglichkeit auf den Markt bringen würden, da diese keine Absatzchancen hätten", schreibt die Regierung, die es für möglich hält, dass bei Einführung einer verpflichtenden Sicherheitslösung besonders kleine Selbstständige auf offene Ladenkassen ausweichen oder Umsätze gar nicht erfassen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.