Manipulationen an Registrierkassen
Deutsche Bundesregierung: "Kein technisches Verfahren kann alle Möglichkeiten der Manipulation elektronischer Kassen- und Buchführungsdaten unterbinden
Steuerausfall durch Kassenmanipulationen soll fünf bis zehn Milliarden Euro betragen
(15.05.15) - Die Deutsche Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die jährlichen Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen zu schätzen. Dafür fehlten die belastbaren Grundlagen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4439). Auch die Ermittlungsmaßstäbe einer Schätzung der OECD über Schäden durch Kassenmanipulationen seien nicht bekannt, so dass nicht beurteilt werden könne, ob die Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme tatsächlich eine Bedrohung der Staatseinnahmen darstelle, wie die Fragesteller aus der OECD-Studie zitiert hatten.
Die Bundesregierung gibt sich überzeugt: "Kein technisches Verfahren kann alle Möglichkeiten der Manipulation elektronischer Kassen- und Buchführungsdaten (digitale Grundaufzeichnungen) unterbinden."
Die Bundesregierung verweist auf eine Schätzung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach der bundesweite Steuerausfall durch Kassenmanipulationen fünf bis zehn Milliarden Euro betragen soll. Auch kennt die Regierung einen Bericht der Oberfinanzdirektion Münster, in dem dargestellt wir, dass in Nordrhein-Westfalen in 136 Fällen Manipulationen oder nicht protokollierte Änderungen in fast 50 Branchen aller Betriebsgrößenklassen festgestellt worden.
"Darüber hinaus wurde berichtet, dass Kassenhersteller keine Systeme ohne Manipulationsmöglichkeit auf den Markt bringen würden, da diese keine Absatzchancen hätten", schreibt die Regierung, die es für möglich hält, dass bei Einführung einer verpflichtenden Sicherheitslösung besonders kleine Selbstständige auf offene Ladenkassen ausweichen oder Umsätze gar nicht erfassen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).