Grüne wollen stärkeren Abbau der Bürokratie
Grüne wollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft wissen
Die von der Deutschen Bundesregierung im Dezember 2014 vorgelegten 21 Punkte zum Bürokratieabbau werden kritisiert
(13.05.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen gezielten Abbau der Bürokratie aus. In einem Antrag (18/4693) fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele setzen. Außerdem solle der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat in Zukunft nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen bewerten. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums wird die Ankoppelung an den Deutschen Bundestag vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats würden dann auch nicht mehr von der Bundesregierung ernannt, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt werden. Vereinfachungen fordern die Abgeordneten bei der Erhebung der Umsatzsteuer. So sollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft werden.
Die von der Bundesregierung im Dezember 2014 vorgelegten 21 Punkte zum Bürokratieabbau werden kritisiert. Anstoß nimmt die Fraktion an der Vorgabe, dass für jeden neuen bürokratischen Aufwand Erfüllungsaufwand an anderer Stelle gesenkt werden soll: "Letztlich bedeutet diese Zielsetzung, dass der aktuelle Bürokratieaufwand als angemessen erachtet wird und die Große Koalition Stillstand als Fortschritt verkaufen will." Eine Mehrbelastung der Bürger und Unternehmen im zweistelligen Milliardenbereich sei damit vorprogrammiert, warnen die Abgeordneten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.