Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung
Deutsche Bundesregierung führt bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip "One in, one out" in Deutschland ein
Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden
(13.05.15) - Ein Artikelgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung soll nach einem Bericht der Bundesregierung bis Anfang Juli verabschiedet werden. Wie aus dem als Unterrichtung vorliegenden "Bericht der Bundesregierung 2014 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates" (18/4720) hervorgeht, hat die Regierung im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen, die 21 Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Entlastung von Start-ups und jungen Gründern sowie Reduzierung von Statistik- und Informationspflichten enthalten.
Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlicher Änderungen bedarf, würden im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammengefasst, das bis zur Sommerpause 2015 verabschiedet werden solle.
Eine der wichtigsten Maßnahmen aus den Eckpunkten ist den Angaben zufolge, dass die Bundesregierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip ,One in, one out‘ in Deutschland einführt". Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).