Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe
Finanzausschuss: Besteuerung kleiner Agrar-Betriebe soll geändert werden
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei landwirtschaftlichen Einkünften
(20.03.12) - Die Deutsche Bundesregierung sieht Handlungsbedarf bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei landwirtschaftlichen Einkünften und will dafür einen mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen. Es gebe zwar noch keinen Zeitplan, aber andererseits solle das Thema auch nicht auf die lange Bank geschoben werden, erklärte der Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses auf Fragen der Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach den Konsequenzen aus einem als Unterrichtung (17/8428) vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofs.
Dieser hatte erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe ermittelt. Dabei geht es um Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Diese Gewinnermittlung ist als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.
Der Bundesrechnungshof erkannte zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, war jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wurde eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.
Die Linksfraktion erklärte, es müsse in diesem Zusammenhang auch die Versteuerung von Erträgen aus dem Tourismus durch kleine landwirtschaftliche Betriebe geklärt werden. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, das Thema in nächster Zeit zu behandeln. Ein Sprecher erinnerte daran, dass kleine Landwirte keine Großverdiener seien und auch nicht mit neuer Bürokratie überzogen werden dürften. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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