Bürokratieaufwand in Deutschland


Bürokratischer Aufwand in Deutschland: Die Folgekosten durch Neuregelungen und Gesetze für die Wirtschaft haben sich in den Jahren 2015 und 2016 um etwa 1,5 Milliarden Euro verringert
Der Bürokratiekostenindex zeigt wie sich die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten in Deutschland verändern



Der bürokratische Aufwand in Deutschlands Ämtern, Behörden und Unternehmen sinkt langsam, aber stetig - diese Bilanz geht aus dem "Bericht der Bundesregierung 2016 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates" hervor, der als Unterrichtung (18/12305) zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode vorliegt. So hätten sich die Folgekosten durch Neuregelungen und Gesetze für die Wirtschaft in den Jahren 2015 und 2016 um etwa 1,5 Milliarden Euro im Saldo verringert. Nicht berücksichtigt sind den Angaben zufolge dabei Sondereffekte, die sich aus der im Juni 2016 beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns ergeben haben. Es koste Arbeitgeber jährlich etwa eine Milliarde Euro, diesen Beschluss umzusetzen, heißt es in der Unterrichtung.

Der Bürokratiekostenindex (BKI), der zeigt, wie sich die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten in Deutschland verändern, ging den Angaben zufolge auf 99 Punkte zurück. Ausgangspunkt sind der Vorlage zufolge die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprechen.

Dabei standen Entlastungen von 322 Millionen Euro belastende Regelungen mit einem Volumen von 126 Millionen Euro gegenüber - vor allem die Folgen der im Jahr 2012 beschlossenen Vierten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung, die den BKI um 0,4 Punkt erhöhten. Zu den größten Entlastungen zählt beispielsweise das Fahrlehrergesetz.

Mit 2014 und 2016 aufgelegten Programmen zu besseren Rechtssetzungen fragt die Bundesregierung nun auch Bürger, wie sie die Belastungen durch Gesetze und Regelungen wahrnehmen. Ziel sind weitere Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen - etwa Kleinbetriebe im Handwerk, die typischerweise mit einem hohen bürokratischen Aufwand zurechtkommen müssen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 20.06.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen