Transplantationen und geknüpfte Zahlung von Boni


Deutsche Bundesregierung will keine finanziellen Anreize bei Transplantationen
Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält


(20.09.12) - Die Zahl vorgenommener Transplantationen soll nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung keine finanziellen Vorteile für den Arzt bringen. In einer Antwort (17/10551) auf eine Kleine Anfrage (17/10461) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, dass die "an die Anzahl von durchgeführten Transplantationen geknüpfte Zahlung von Boni aus Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar" sei. Es solle vermieden werden, finanzielle Anreize zu schaffen, nach denen "aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus medizinisch nicht sachgerechte Entscheidungen getroffen" würden, mahnt die Regierung an.

Gleichzeitig erklärt die Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält. Die Position der dafür zuständigen Kommission, die gemeinsam vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft verantwortet wird, sei durch die am 1. August 2012 eingetretene gesetzliche Verankerung der Kommission weiter gestärkt worden. Seitdem sei etwa im Gesetz vorgeschrieben, dass Verstöße gegen das Transplantationsgesetz (TPG) an die zuständigen Behörden der Länder gemeldet und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssten.

Im Sommer 2012 war durch Medienberichte bekannt geworden, dass Ärzte in Göttingen und Regensburg Daten gefälscht haben sollen, um ihren Patienten schneller Spenderorgane zu besorgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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