Transplantationen und geknüpfte Zahlung von Boni
Deutsche Bundesregierung will keine finanziellen Anreize bei Transplantationen
Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält
(20.09.12) - Die Zahl vorgenommener Transplantationen soll nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung keine finanziellen Vorteile für den Arzt bringen. In einer Antwort (17/10551) auf eine Kleine Anfrage (17/10461) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, dass die "an die Anzahl von durchgeführten Transplantationen geknüpfte Zahlung von Boni aus Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar" sei. Es solle vermieden werden, finanzielle Anreize zu schaffen, nach denen "aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus medizinisch nicht sachgerechte Entscheidungen getroffen" würden, mahnt die Regierung an.
Gleichzeitig erklärt die Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält. Die Position der dafür zuständigen Kommission, die gemeinsam vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft verantwortet wird, sei durch die am 1. August 2012 eingetretene gesetzliche Verankerung der Kommission weiter gestärkt worden. Seitdem sei etwa im Gesetz vorgeschrieben, dass Verstöße gegen das Transplantationsgesetz (TPG) an die zuständigen Behörden der Länder gemeldet und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssten.
Im Sommer 2012 war durch Medienberichte bekannt geworden, dass Ärzte in Göttingen und Regensburg Daten gefälscht haben sollen, um ihren Patienten schneller Spenderorgane zu besorgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.