Urheberrecht und Leistungsschutzrecht
Deutsche Bundesregierung: Deutsche Digitale Bibliothek schützt das Urheberrecht
Langfristig sollen von allen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen möglichst vollständige elektronische Bestandsverzeichnisse der vorhandenden Werke in die DDB eingestellt werden
(01.02.10) - 15,4 Prozent der digitalisierten Objekte, die derzeit über die europäische digitale Bibliothek Europeana abrufbar sind, stammen aus Deutschland. Naturgemäß sei darin noch nicht jener Beitrag erfasst, der künftig über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) der Europeana zur Verfügung gestellt werde, schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/304). Darin erkundigt sich die Fraktion nach Einzelheiten zur vom Bund geplanten Deutschen Digitalen Bibliothek.
Die Linke hatte auch gefragt, wie viele Werke in Deutschland insgesamt schon digitalisiert seien. Ein Überblick über den Gesamtbestand sei derzeit jedoch noch nicht möglich, sondern werde erst im Rahmen des Aufbaus der DDB erstellt, schreibt die Regierung. Als Beispiele könnten momentan aber schon die ungefähr 50.000 Gemälde und 250.000 Fotos genannt werden, über die die Bildagentur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz derzeit verfügt.
Die Bayerische Staatsbibliothek verfügt den Angaben der Regierung zufolge über Digitalisate von 177.000 Büchern und 120.000 weiteren Informationsobjekten und die Deutsche Nationalbibliothek über ungefähr 94.000 digitalisierte Bücher.
"Langfristig sollen von allen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen möglichst vollständige elektronische Bestandsverzeichnisse der vorhandenden Werke in die DDB eingestellt werden", kündigte die Regierung an. In welchem Umfang diese Werke dann digitalisiert und in die DDB eingestellt werden, hänge jedoch von der Nachfrage und den verfügbaren Finanzmitteln ab.
Im Zusammenhang mit der angespannten Finanzlage in Bund, Ländern und Kommunen verweist die Bundesregierung auf Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), bei der Mittel für Digitalisierungen beantragt werden könnten. Die DFG verfüge derzeit für den Bereich der Informationsinfrastrukturförderung über ein Gesamtfördervolumen von bis zu 55 Millionen Euro.
In einem ersten Schritt sollen Digitalisate von gemeinfreien Werken in die DDB aufgenommen werden, heißt es in der Antwort. Werke, für die Urheber- oder Leistungsschutzrecht bestehe, würden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber aufgenommen. "Ein kostenloser Zugang für die nichtkommerzielle Nutzung wird nur möglich sein, soweit die Vergütung der Rechteinhaber im Rahmen von 'National-Lizenzen' abgedeckt werden kann. Für die kommerzielle Nutzung sollen Marktpreise erhoben werden", führt die Regierung weiter aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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