Bündnis 90/Grüne: Zeitarbeitsbranche regulieren


Missbrauch bekämpfen: "Anreize zum Lohndumping und zur Substitution von Stammbelegschaften durch Zeitarbeitskräfte" abschaffen
Zeitarbeitnehmer müssten "unmittelbar" das gleiche Entgelt bekommen wie es vergleichbaren Arbeitskräften im Entleihbetrieb gewährt werde


(01.02.10) - Um Missbrauch bei der Zeitarbeit zu verhindern, soll die Branche stärker reguliert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher die Deutsche Bundesregierung in einem Antrag (17/551) auf, "noch vor der Sommerpause 2010" einen Gesetzentwurf vorzulegen, der "Anreize zum Lohndumping und zur Substitution von Stammbelegschaften durch Zeitarbeitskräfte" abschafft.

“Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammbelegschaften missbraucht", schreiben die Parlamentarier. Diese Auswüchse seien nicht länger hinnehmbar und entsprächen auch nicht der Intention des Gesetzgebers bei früheren Reformen. Gleichwohl betonen die Grünen, dass sie "die Zeitarbeit nicht unmöglich machen" wollten, "denn sie bietet Flexibilitätsvorteile, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar sind", etwa wenn Auftragsspitzen zu bewältigen seien.

Ein Gesetz sollte sich laut Antragsteller an folgenden Eckpunkten orientieren: Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte der Tarifvorbehalt gestrichen und sicher gestellt werden, "dass der Gleichbehandlungsgrundsatz von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaften während der Verleihzeit ab dem ersten Tag der Arbeitnehmerüberlassung gilt".

Zeitarbeitnehmer müssten "unmittelbar" das gleiche Entgelt bekommen wie es vergleichbaren Arbeitskräften im Entleihbetrieb gewährt werde. Die Flexibilität der Leiharbeiter muss nach Meinung der Grünen-Fraktion mit einer gesetzlich verankerten Prämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns von vergleichbaren Beschäftigten honoriert werden.

Zudem sollte laut Antragsteller das sogenannten Synchronisationsverbot wieder eingeführt werden. "Es verhindert, dass Beschäftigte nur auf Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Verleihbetrieb eingestellt werden", heißt es, "damit wird das Beschäftigungsrisiko zukünftig von der Zeitarbeitsfirma und nicht mehr von den Zeitarbeitskräften getragen." Für die Zeitarbeit sollte es einen Mindestlohn geben, fordern die Grünen. Die Branche sollte daher in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden.

Darüber hinaus fordern die Grünen unter anderem, dass die "konzerninterne gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich verboten werden" müsse, damit Stammarbeitskräfte nicht durch Zeitarbeiter ersetzt würden. Auch sollte mit einer Quote der Einsatz von Zeitarbeitern begrenzt werden – ausgenommen wären kleine und mittlere Unternehmen. D

ie Parlamentarier wollen, dass große Entleihbetriebe mit mehr als 200 Beschäftigten nicht mehr als 10 Prozent Zeitarbeitskräfte einsetzen, sofern der Betriebsrat nicht einer höheren Quote zustimme. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen