Bonuszahlungen als Betriebsausgaben


SPD-Fraktion will Steuerabzug für überhöhte Banker-Boni begrenzen
Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen


(29.01.10) - Die Banken sollen sich an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aus der Krisenbekämpfung angemessen beteiligen. Außerdem soll eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben sofort umgesetzt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/526), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

"Durch eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen, kann überzogenen Vergütungen entgegengewirkt werden", schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer einsetzen und weiter Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ergreifen. Die Finanzmarktaufsicht in Deutschland dürfe nicht geschwächt werden, warnt die SPD-Fraktion.

Die deutschen Steuerzahler hätten die Banken mit Milliardensummen unterstützt, heißt es in dem Antrag. Dies sei für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen notwendig gewesen.

"Die sich verbessernde Lage auf den Finanzmärkten lässt aber offenbar die alten Untugenden wieder modern erscheinen: Die Banken machen hohe Gewinne, die vorrangig im Investmentbanking erzielt werden – und zahlen wieder schwindelerregende Boni", kritisiert die SPD-Fraktion. Die erzielten Gewinne stammten häufig aus dem Verkauf von Staatsanleihen, die zur Finanzierung der Rettungsaktionen aufgelegt worden seien. Jetzt müssten auch die Banken dazu beitragen, die Lasten der Krisenbekämpfung zu tragen, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


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