Geschenke an Mitarbeiter der Bundesregierung


Deutsche Bundesregierung kann keine Angaben über Geschenke an Mitarbeiter des Bundes machen
FDP forderte Angaben über Wertgrenzen oder die Zahl von angezeigten Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen von Mitarbeitern der Bundesministerien und Bundesbehörden ein

(04.08.09) - Die Deutsche Bundesregierung kann keine Angaben über Wertgrenzen oder die Zahl von angezeigten Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen von Mitarbeitern der Bundesministerien und Bundesbehörden machen. Wie sie in ihrer Antwort (16/13810) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13717) schreibt, seien Angaben innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und wären mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

Sie verweist darauf, dass die Dienststelle über den Antrag auf Genehmigung einer Zuwendung entscheide. Diese Entscheidung müsse in die Personalakte aufgenommen werden. Daneben könne eine allgemeine Sachakte geführt werden, in der alle Anzeigen und Anträge auf Genehmigung von Zuwendungen gesammelt würden.

Dies werde in den Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden unterschiedlich gehandhabt. Einige Behörden hätten die erbetenen Angaben zentral elektronisch erfasst, andere müssten die Personalakten aller Mitarbeiter, einschließlich der zwischenzeitlich ausgeschiedenen, einzeln auswerten.

Die Regierung bemerkt ferner, dass Beamte nach § 71 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt annehmen dürfen. Ausnahmen seien nur mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde beziehungsweise der von dieser ermächtigten Behörde zulässig.

Für Tarifbeschäftigte erhalte § 3 Absatz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD) eine vergleichbare Regelung. Für die Annahme geringfügiger Aufmerksamkeiten wie Kugelschreiber, Schreibblocks oder Kalender, könne von einer stillschweigend erteilten Zustimmung ausgegangen werden.

Von einer Anzeigepflicht würde zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands abgesehen. Teilweise würde eine Gesamtwertgrenze pro Vorteilsgeber und Kalenderjahr festgelegt. In manchen Bereichen gelte eine Grenze von unter 25 Euro, in anderen seien Zuwendungen generell untersagt. Aussagekräftige Angaben zum durchschnittlichen Wert der Zuwendungen könnten nicht gemacht werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen