Geschenke an Mitarbeiter der Bundesregierung


Deutsche Bundesregierung kann keine Angaben über Geschenke an Mitarbeiter des Bundes machen
FDP forderte Angaben über Wertgrenzen oder die Zahl von angezeigten Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen von Mitarbeitern der Bundesministerien und Bundesbehörden ein

(04.08.09) - Die Deutsche Bundesregierung kann keine Angaben über Wertgrenzen oder die Zahl von angezeigten Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen von Mitarbeitern der Bundesministerien und Bundesbehörden machen. Wie sie in ihrer Antwort (16/13810) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13717) schreibt, seien Angaben innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und wären mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

Sie verweist darauf, dass die Dienststelle über den Antrag auf Genehmigung einer Zuwendung entscheide. Diese Entscheidung müsse in die Personalakte aufgenommen werden. Daneben könne eine allgemeine Sachakte geführt werden, in der alle Anzeigen und Anträge auf Genehmigung von Zuwendungen gesammelt würden.

Dies werde in den Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden unterschiedlich gehandhabt. Einige Behörden hätten die erbetenen Angaben zentral elektronisch erfasst, andere müssten die Personalakten aller Mitarbeiter, einschließlich der zwischenzeitlich ausgeschiedenen, einzeln auswerten.

Die Regierung bemerkt ferner, dass Beamte nach § 71 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt annehmen dürfen. Ausnahmen seien nur mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde beziehungsweise der von dieser ermächtigten Behörde zulässig.

Für Tarifbeschäftigte erhalte § 3 Absatz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD) eine vergleichbare Regelung. Für die Annahme geringfügiger Aufmerksamkeiten wie Kugelschreiber, Schreibblocks oder Kalender, könne von einer stillschweigend erteilten Zustimmung ausgegangen werden.

Von einer Anzeigepflicht würde zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands abgesehen. Teilweise würde eine Gesamtwertgrenze pro Vorteilsgeber und Kalenderjahr festgelegt. In manchen Bereichen gelte eine Grenze von unter 25 Euro, in anderen seien Zuwendungen generell untersagt. Aussagekräftige Angaben zum durchschnittlichen Wert der Zuwendungen könnten nicht gemacht werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen