Fluggastrechte in Deutschland
Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung
Erhaltung des gegenwärtigen Verbraucherschutzniveaus
Die Deutsche Bundesregierung hält den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Fluggastrechte für eine geeignete Grundlage, um durch eine Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8585) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8469) hervor. Dabei sei allerdings ein angemessener Ausgleich der Interessen von Fluggästen und denen der Fluggesellschaften ebenso anzustreben, wie die vom Koalitionsvertrag vorgegebene Erhaltung des gegenwärtigen Verbraucherschutzniveaus, heißt es weiter.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 13. März 2013 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgestellt. Drei Jahre später ist es auf europäischer Ebene immer noch nicht gelungen, sich auf neue gemeinsame Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu einigen.
eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 21.07.16
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