Rückenleiden und Depressionen im Job
Studien zur Abend- und Nachtschichtarbeit auf ein erhöhtes Risiko für körperliche und seelische Erkrankungen hin
Ständige Erreichbarkeit und Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit mit Stress verbunden
Rückenschmerzen und Depressionen sind die häufigsten Gründe für berufliche Fehlzeiten in Deutschland. Allein auf die Diagnose Rückenschmerzen entfielen 2014 rund 31,4 Millionen Tage, an denen Beschäftigte arbeitsunfähig waren, wie aus der Antwort (18/8587) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8442) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Auf Platz zwei der Einzeldiagnosen liegt die sogenannte Depressive Episode mit rund 23,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage).
Zu den 20 häufigsten Diagnosen, die zu Fehlzeiten führten, gehörten 2014 auch Infektionen der Atemwege mit rund 20,6 Millionen AU-Tagen sowie Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen mit rund 11,9 Millionen AU-Tagen. Hierbei geht es zum Beispiel um Krankheiten, Todesfälle, Trennungen oder Konflikte, die zu einer Lebenskrise führen.
Psychische Belastungsfaktoren in der modernen Arbeitswelt sind den Angaben zufolge auch bestimmte Arbeitszeiten wie etwa Nacht- oder Schichtarbeit. So deuten Studien zur Abend- und Nachtschichtarbeit auf ein erhöhtes Risiko für körperliche und seelische Erkrankungen hin.
Laut Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehört zu den häufigsten psychischen Belastungen in Job, wenn Berufstätige verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen müssen, Termin- und Leistungsdruck, Arbeitsunterbrechungen und der Zwang zum schnellen Arbeiten.
Außerdem gibt es nach Angaben der Behörde Befunde, wonach die ständige Erreichbarkeit und Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit mit Stress, gesundheitlichen Beschwerden, einer reduzierten Fähigkeit, abzuschalten, und einer Beeinträchtigung des Privatlebens verbunden ist.
Nach Angaben der Bundesregierung gehören der Erhalt und die Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit zu den wichtigsten Herausforderungen im Arbeitsschutz. Die Verhinderung psychischer Erkrankungen sei auch ein Ziel des im vergangenen Jahr beschlossenen Präventionsgesetzes. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 20.07.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.