Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern


Sozialbeirat der Bundesregierung fordert: Von Altersarmut bedrohte Selbständige stärker als bisher in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, den Lebensstandard zu sichern


(21.12.09) - Die gesetzliche Rente wird zukünftig alleine nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das geht aus einer Unterrichtung (17/52) der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung für 2009 und dem entsprechenden Gutachten des Sozialbeirates hervor.

Im Rentenversicherungsbericht listet die Bundesregierung unter anderem die wichtigsten Eckdaten dieser Sozialversicherung auf. Danach steigen die Renten entsprechend den Modellrechnungen bis zum Jahr 2023 zwar insgesamt um 25 Prozent an. Doch sinkt im Gegenzug das sogenannte Sicherungsniveau für den Einzelnen, also die Rente, die ein Arbeitnehmer zu erwarten hat.

Laut Bericht erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, im Jahr 2009 noch 52 Prozent seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens (vor Steuern). Das Sicherungsniveau sinkt "auf 47,0 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 Prozent im Jahr 2023 ab", heißt es in dem Bericht. "Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen", heißt es weiter.

Der Renten-Beitragssatz bleibt laut Prognose bis 2014 stabil bei 19,9 Prozent, sinkt 2015 auf 19,8 Prozent und auf 19,4 Prozent im Jahr 2016. Auf diesem Niveau soll er bis zum Jahr 2020 verharren. Nach 2020 steigt der Beitrag wieder an, zunächst auf 20,2 Prozent im Jahr 2021, dann auf 20,5 Prozent im Jahr 2022. Für 2023 erwartet sie Regierung einen Beitragssatz von 20,6 Prozent.

Der Sozialbeirat der Bundesregierung dringt in seinem Bericht darauf, von Altersarmut bedrohte Selbständige stärker als bisher in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Insgesamt zwei bis drei Millionen Selbständige seien ohne obligatorische Alterssicherung, heißt es in der Stellungnahme der Regierungsberater zum Rentenversicherungsbericht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen