Mehr Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz
Unterrichtung: Kartellamt beurteilt Rekommunalisierung nicht immer positiv
Es drohe die Gefahr einer Zersplitterung, die sich nachteilig für neue Stromanbieter und die Verbraucher auswirken könne
(12.08.11) - Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/6640) vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2009 und 2010 heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden.
"Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden", heißt es in dem Bericht.
Die Auswirkungen einer Rekommunalisierung werden je nach Wirtschaftsbereich unterschiedlich bewertet. So könne kommunales Engagement im Bereich der Energieerzeugung wettbewerbsbelebend wirken, schreibt das Kartellamt. Dagegen sei eine Rekommunalisierung der Energienetze "wettbewerblich nicht unproblematisch".
Es drohe die Gefahr einer Zersplitterung, die sich nachteilig für neue Stromanbieter und die Verbraucher auswirken könne. Bei einer Rekommunalisierung der Wasserversorgung sieht das Kartellamt in vielen Fällen "Fluchtgedanken", um einer kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise durch einen Wechsel in das Gebührenrecht zu entgehen. Im Bereich der Personenbeförderung könnten Teilprivatisierungen rückgängig gemacht werden, um die europarechtlich eröffneten Direktvergabemöglichkeiten zu nutzen. Dies könne zu einer Marktverschließung führen. Auch im Bereich der Entsorgungswirtschaft sieht das Bundeskartellamt angesichts der gesetzlichen Ausgestaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts die “Gefahr einer wettbewerblich problematischen Privilegierung der Kommunen".
Zur Fusionskontrolle schreibt das Bundeskartellamt, dass im Zeitraum 2009/2010 insgesamt 1985 Zusammenschlüsse von Unternehmen angemeldet worden seien. Damit seien die Anmeldezahlen 2009 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent gesunken und dann 2010 auf diesem Niveau konstant geblieben. In den beiden Jahren 2009 und 2010 erließ das Bundeskartellamt 31 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon seien 19 durch eine Freigabe, acht durch eine Freigabe mit Nebenbestimmungen und vier durch eine Untersagung abgeschlossen worden. In neun Fällen habe sich die Prüfung des Zusammenschlussvorhabens durch Zurücknahme des Antrags erledigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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