Entwicklung eines Datenschutzzertifikats
Stiftung Datenschutz soll "schnellstmöglich" gegründet werden
"Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln"
(12.08.11) - Die geplante Stiftung Datenschutz soll nach Angaben der Bundesregierung "auch im Hinblick auf die bewilligten Haushaltsmittel schnellstmöglich gegründet werden". Dabei müsse ihre Errichtung nicht zwingend auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6699) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6590). Gegenwärtig sei die Errichtung der Stiftung Gegenstand eines Abstimmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung. Konkrete Festlegungen im Hinblick auf die Rechtsform der Stiftung, ihre Aufgabenerfüllung sowie die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung seien noch nicht erfolgt. Wie die Regierung weiter erläutert, ist im Bundeshaushalt 2011 ein Zuschuss in Höhe von 10 Millionen Euro an die Stiftung Datenschutz eingestellt.
In ihrer Anfrage verweist die Fraktion darauf, dass die Stiftung nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 den Auftrag erhalten solle, "Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, soll die Stiftung "im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufgabenstellung tätig werden, wobei auf den Bereichen Entwicklung eines Datenschutzzertifikats sowie Bildung und Aufklärung ein Schwerpunkt liegt".
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung laut Regierung mit Dritten zusammenarbeiten können. "Dies würde sich insbesondere bei der Stiftung Warentest anbieten, um Synergieeffekte zu nutzen", heißt es in der Antwort weiter. Angestrebt wird der Vorlage zufolge auch eine Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie mit dem Datenschutzaufsichtsbehörden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.