Finanzierung der Verbraucherarbeit
Verbraucherschutz: Kartellbußgelder fließen nicht der Verbraucherarbeit zu
Internetseite lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
(16.08.11) - Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Praxis, die vom Bundeskartellamt vereinnahmten Bußgelder direkt dem Bundeshaushalt zufließen zu lassen, weiterhin gültig ist. Das geht aus ihrer Antwort (17/6688) auf die Kleine Anfrage der SPD (17/6557) hervor.
Laut Fraktion hatte die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) im Dezember 2009 vorgeschlagen, Kartellbußgelder zur Finanzierung der Verbraucherarbeit zu verwenden. Die Regierung betont, sie habe allerdings die Errichtung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, insbesondere durch die Bereitstellung von zehn Millionen Stiftungskapital, unterstützt. Sie erwarte dadurch eine Stärkung der Verbraucherarbeit.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, solle die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).