Kooperation zwischen Unternehmen und Unis


Bundesregierung: An Hochschulen kein Zwang bei der Einwerbung von Drittmitteln
Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse


(16.08.11) - Abschluss und Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen und staatlich finanzierten Hochschulen sind "Ausdruck einer autonomen Entscheidung der Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6544).

Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung auf einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Bank und der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin hingewiesen, der "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.

Diese Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse, schreibt die Bundesregierung. Sie habe die Berichterstattung über den genannten Vertrag zur Kenntnis genommen, jedoch keine Schlussfolgerungen daraus gezogen. Laut Antwort liegen der Regierung keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Einwerbung von Drittmitteln unter Zwang erfolgt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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