Kooperation zwischen Unternehmen und Unis
Bundesregierung: An Hochschulen kein Zwang bei der Einwerbung von Drittmitteln
Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse
(16.08.11) - Abschluss und Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen und staatlich finanzierten Hochschulen sind "Ausdruck einer autonomen Entscheidung der Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6544).
Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung auf einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Bank und der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin hingewiesen, der "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Diese Freiheitsrechte beschränkten die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf derartige Vertragsabschlüsse, schreibt die Bundesregierung. Sie habe die Berichterstattung über den genannten Vertrag zur Kenntnis genommen, jedoch keine Schlussfolgerungen daraus gezogen. Laut Antwort liegen der Regierung keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Einwerbung von Drittmitteln unter Zwang erfolgt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.