Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung


Telekommunikationsüberwachung: Kommt die Vorratsdatenspeicherung nun doch?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang März des vorigen Jahres muss berücksichtigt werden


(17.08.11) - Die Bundesregierung prüft derzeit eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das erklärt sie in ihrer Antwort (17/6719) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6594). Dabei sei insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang März des vorigen Jahres zu berücksichtigen.

Die sich daraus ergebenen Konsequenzen für das nationale Recht seien wichtig um abzuschätzen, welche Maßnahmen konkret zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie von Mitte März 2006 eingeleitet werden müssten.

Die Fragesteller hatten vorbemerkt
"Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit dem
Gesetz wurden die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen novelliert und die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 2. März 2010 entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig ist. Das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste sehe keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vor; zudem hat das BVerfG die Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Das BVerfG hat jedoch auch festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei.

Seit Monaten gibt es in der Bundesregierung eine heftige Debatte über das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Eine Einigung ist nicht absehbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die fortbestehende Pflicht zur Umsetzung der geltenden Richtlinie, die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten und die anhaltende nationale wie europäische Diskussion gebieten es jedoch, in einem ersten Schritt zumindest die Eckpunkte einer Folgeregelung zu bestimmen, um auch den europäischen Meinungsbildungsprozess beeinflussen zu können."
(Deutsche Bundesregierung: ra)

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