Bundesgremienbesetzungsgesetz und Frauenquote
Frauen sollen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten
(12.10.10) - Der Frauenanteil in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs- und Beratungsgremien der Regierung schwankt. Wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2867) hervorgeht, liegt er beispielsweise beim Deutschen Institut für medizinische Information und Dokumentation bei 66,7 Prozent und im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Straßenwesen bei 7,7 Prozent.
Bei den meisten Gremien greife das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes verbessern soll, schreibt die Regierung. Allerdings stünden "aufgrund der besonderen Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation" der Kandidaten "nicht immer Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem Verhältnis zur Verfügung".
Laut ihrer Antwort fördert die Regierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in den unterschiedlichsten Politikfeldern. Ihre Gleichstellungspolitik ziele darauf ab, "Frauen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden, deren Ergebnisse und Auswirkungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in unserem Land unmittelbar gestalten".
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten. Darüber hinaus seien Entsendungen in Gremien durch den Bund oft mit der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes verbunden.
Dies erkläre, warum trotz des seit 1994 geltenden Bundesgremienbesetzungsgesetzes noch keine Parität in der Besetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht worden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.