Datenübermittlung fast vollständig


Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen



Die über internationale Steuerdatenabkommen für das Jahr 2014 erhaltenen Daten sind nach der Aufarbeitung zu Kontrollmitteilungen vom Bundeszentralamt für Steuern im Fall des FATCA-Abkommens fast vollständig und im Rahmen des Steuerdatenaustausches mit anderen EU-Mitgliedsländern auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie zu 93,85 Prozent an die Landesfinanzbehörden übermittelt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11989) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11511) mit, die sich nach Missständen bei internationalen Steuerdatenabkommen erkundigt hatte.

Vorbemerkung der Fragesteller
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem Prinzip einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden. Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist.

So sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, beim Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch auszuwerten. Zwar werde an einer erforderlichen Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche "in Milliardenhöhe entgehen könnten".

Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den Sommermonaten 2019 nicht mit Daten "geflutet" würden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die ungenügende Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der Finanzen zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden Personalstand in den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung erforderlich ist, bei der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am 14. Juni 2019 anzusprechen
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 22.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen