Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Europäische Kommission möchte das Leistungsschutzrecht für Presseverlage mit eigenen Vorschlägen nun auf europäischer Ebene realisieren
Anwendung des geltenden Leistungsschutzrechts ist derzeit Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten
Die Deutsche Bundesregierung äußert sich vorsichtig positiv zu Plänen der EU-Kommission, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger EU-weit einheitlich zu regeln. In der Antwort (18/10087) auf eine Kleine Anfrage (18/9901) der Grünen erklärt sie, sie halte es "für richtig, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren. Sie prüft in diesem Zusammenhang derzeit die Regelungsvorschläge der Kommission."
Auf Fragen nach der Bewertung des geltenden deutschen Leistungsschutzrechts erklärt die Bundesregierung, dass dies derzeit evaluiert werde und noch nicht feststehe, wann ein Ergebnis vorliegt.
Die Anwendung des geltenden Leistungsschutzrechts ist derzeit Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Umstritten ist insbesondere die Nutzung von Textausschnitten durch Internet-Dienste.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Nachdem die Europäische Kommission das Leistungsschutzrecht für Presseverlage mit eigenen Vorschlägen nun auf europäischer Ebene realisieren möchte (Artikel 11 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on copyright in the Digital Single Market – COM(2016) 593 final; https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-directiveeuropean-parliament-and-council-copyright-digital-single-market), ist die Frage umso dringender, wie der Stand in den Mitgliedstaaten aussieht. Das diesbezügliche Vorgehen der Bundesregierung ist aus Sicht der Fragesteller weiter unklar.
Nachdem man im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ergebnisoffen evaluieren zu wollen, steht eine solche Evaluierung noch immer aus. Auf eine Kleine Anfrage, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/2058) im Juli 2014 an die Bundesregierung richtete, sowie im Rahmen einer Fragestunde im November 2015 (vgl. Antwort zu Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015) entschuldigte die Bundesregierung die bisher nicht erfolgte Evaluierung unter anderem mit fehlenden praktischen Erfahrungen in der Anwendung des Leistungsschutzrechts.
Auch auf eine weitere Kleine Anfrage, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/6853) im November 2015 stellte, antwortete die Bundesregierung, dass bislang unklar sei, wann eine solche Evaluierung vorgenommen werde.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 23.11.16
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