CETA: Abkommen beseitigt fast alle Zölle


Nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil: Deutsche Bundesregierung kann CETA zustimmen
Abkommen verankert erstmals einen Investitionsschutz mit transparent arbeitenden, öffentlichen Investitionsgerichten



Die Deutsche Bundesregierung darf dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA vorläufig zustimmen. Für das Abkommen sei die Entscheidung der Karlsruher Richter ein "großer Schritt", so Bundeswirtschaftsminister Gabriel. Denn es gehe bei CETA darum, "der Globalisierung endlich Regeln zu geben".

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen CETA vorläufig unterzeichnen darf. Es wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. So muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland wieder austreten kann, falls ein späteres Urteil dieses verlangt. Eine solche Option sei "selbstverständlich" und stehe bereits im Vertragstext, betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Berlin. Die Bundesregierung werde diesen Aspekt aber gegenüber der EU-Kommission noch einmal verdeutlichen.

Gute Argumente für CETA
"Ich glaube, dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten", sagte Gabriel. Die mit dem Urteil verbundenen Auflagen werde die Bundesregierung selbstverständlich umsetzen. Zum Teil seien sie bereits erfüllt. "Insofern bin ich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens", so Minister Gabriel.

Mit CETA die Globalisierung gestalten
CETA steht für einen Welthandel mit nachhaltigen, fairen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards. Zum Vorteil für die EU und ihre Mitgliedsstaaten: Das Abkommen beseitigt fast alle Zölle. Dadurch sparen europäische Exporteure im Jahr bis zu 470 Millionen Euro. EU-Unternehmen erhalten leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada und zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Das schafft und sichert viele Arbeitsplätze.

Das Abkommen verankert erstmals einen modernen Investitionsschutz mit transparent arbeitenden, öffentlichen Investitionsgerichten. Im sozialen und ökologischen Bereich schützt es europäische und kanadische Errungenschaften – von regionalen Spezialitäten über die öffentliche Daseinsvorsorge bis zur kulturellen Vielfalt. CETA setze neue Maßstäbe im Freihandel, so Gabriel. Er verbinde damit die Erwartung, dass "andere Abkommen auf das Niveau von CETA angehoben werden."

CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement
Die EU und Kanada verhandelten von 2009 bis 2014 über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA. Es soll helfen, bestehende Zölle abzubauen und den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen zu verbessern. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Anschließend beginnen die Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedsstaaten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 22.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen